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Ein Ehepaar aus Oer-Erkenschwick soll zwei liebeshungrige Männer aus Süddeutschland um rund 150.000 Euro geprellt haben. Seit Donnerstag befasst sich das Amtsgericht Recklinghausen mit diesem kuriosen Fall um Geld, Liebe und falsche Versprechungen.

Eine kuriose Geschichte um Geld, Liebe und (falsche) Versprechungen beschäftigt seit Donnerstag das Amtsgericht in Recklinghausen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Ein Ehepaar aus Oer-Erkenschwick soll zwei liebeshungrige Männer (35 und 57) aus Süddeutschland um rund 150 000 Euro geprellt haben.

Laut Anklage hatten die Eheleute die Männer im Internet-Chat „erotiksingles.de“ auf sich aufmerksam gemacht haben, indem sich beide als weibliche Singles auf Partnersuche ausgaben. Was mit E-Mails und Telefonaten begann, endete schließlich mit zahllosen Überweisungen auf das Konto des Ehepaares. Mal war es ein angeblicher Todesfall in der Familie, mal eine schwere Krankheit, mit der die Angeklagten die Männer zu großzügigen Geldtransfers überredeten. „Man muss schon sehr blauäugig sein, um so viel Geld an eine unbekannte Person zu zahlen“, erklärte der Richter.

Psychische Probleme

Als die Verhandlung um 11 Uhr aufgerufen wurde, schien es jedoch so, als hätten die beiden mutmaßlichen Betrugsopfer noch immer nicht genug. Geschenke und Briefe schicken sie ihren vermeintlichen Angebeteten nämlich offenbar bis heute.

Gleich in den ersten Minuten vor dem Schöffengericht in Recklinghausen zitierte einer der Geschädigten - ein 35-Jähriger aus Süddeutschland - eine SMS, die ihm die Angeklagte noch am Vortag geschickt haben soll. „Lass mich bitte in Ruhe – ich werde nicht mehr antworten“, habe die 33-Jährige geschrieben. Wie sie diese Sätze meinte, erfuhr das Gericht gestern nicht. Sowohl sie selbst als auch ihr mitangeklagter Ehemann (38) fehlten wegen „psychischer Probleme“.

Die beiden mutmaßlichen Opfer werden also noch einmal aus Süddeutschland anreisen müssen, wenn der Prozess im November offiziell beginnt. Dann will das Gericht klären, ob sich die Angeklagten tatsächlich des Betruges schuldig gemacht haben – oder ob ihnen die Männer das Geld aus Liebe freiwillig schenkten.