Recklinghausen. .

Zweiter Prozess, altes Urteil: Die Neuauflage des Prozesses gegen einen Extrem-Stalker aus Recklinghausen endete am Freitag erneut mit der unbefristeten Einweisung des 69-jährigen Mannes in die Psychiatrie. Die Richter sehen in dem Rentner eine Gefahr für die Allgemeinheit.

„Es ist hier erforderlich, die Tür zuzumachen“, sagte der psychiatrische Gutachter im Prozess vor der 2. auswärtigen Strafkammer in Recklinghausen. So sahen es auch die Richter. Monatelang hatte der Rentner seine Ex-Frau (48) terrorisiert (WAZ berichtete) und massiv bedroht („Ich schlitze dich auf und saufe dein Blut.“). Bereits 2005 trat er die zierliche Frau brutal zusammen, sie erlitt mehrere Knochenbrüche.

Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil der 1. auswärtigen Kammer, die den 69-Jährigen im April 2009 auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie geschickt hatte.

Weitere Straftaten wären zu erwarten

Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung später allerdings teilweise wieder aufgehoben. Die Taten habe der 69-Jährige zwar begangen, hieß es. Aber waren die Voraussetzungen für die unbefristete Einweisung wirklich „zweifelsfrei“ gegeben? Ist der Rentner tatsächlich für die Allgemeinheit gefährlich?

Nach zwei erneuten Prozesstagen und neuen medizinischen Gutachten bejahten die Richter dies nun. „Auf kurz oder lang wird er mit jemanden anecken und dann sind weitere Straftaten zu erwarten“, sagte Richter Michael Rehaag im Urteil.

Die Gutachter attestierten dem Rentner eine „schizophrene, depressive und manische Psychose. „Er hat keinerlei Krankheitseinsicht und sieht keine Notwendigkeit für eine Behandlung“, so die Gutachter. Der Beschuldigte nahm die Entscheidung der Richter äußerlich ohne Regung hin. Schon vorher hatte er betont: „Ich habe mich nicht hier zu verantworten, sondern nur vor Gott.“

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