Recklinghausen. Ein möglicherweise liebeskranker Stalker aus Recklinghausen ist vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 37-Jährige hatte im Juli 2008 mit seinem Auto versucht, seine Ex-Freundin von der Straße abzudrängen.

Es passierte auf der Herner Straße, nachts um Vier. Die Ex-Freundin kam von einer Bekannten und fuhr nach Hause, als ihr der Angeklagte auflauerte. Er verfolgte sie mit seinem Wagen und versuchte, sie durch halsbrecherische Fahrmanöver in einem Baustellenbereich an den Straßenrand und dann in den Gegenverkehr zu drängen. „Nur durch eine Vollbremsung konnte die Frau seinerzeit Schlimmeres verhindern”, heißt es in der Anklage.

Nur Nötigung im Straßenverkehr kann nachgewiesen werden

In erster Instanz war der ehemalige Wettbüro-Inhaber dafür zu einem Jahr Haft auf Bewährung und zehn Monaten Führerscheinentzug verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde die Strafe nun auf vier Monate reduziert. Ihm sei lediglich Nötigung im Straßenverkehr und kein gefährlicher Eingriff in diesen nachzuweisen. Sogar den Führerschein darf der vorbestrafte Gewalttäter behalten – vorübergehend.

Denn allen Bekundungen zum Trotz, seine Ex-Freundin seit dem Vorfall nicht mehr belästigt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen erneut Anklage gegen den Mann erhoben. Er soll mehrfach die Autoreifen seiner früheren Partnerin zerstochen haben.