. Die Stadt nahm im vergangenen Jahr gut 570 000 Euro an Hundesteuern ein. Damit liegt sie kreisweit an der Spitze. Wer seinen Vierbeiner nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Für den ersten Hund werden 119 Euro pro Jahr fällig. Rund 4800 Hunde sind in der Stadt gemeldet.
Geht es nach der Stadt, könnten wohl ruhig noch mehr Menschen in Velbert auf den Hund kommen und sich einen Vierbeiner zulegen. Denn unter allen Städten im Kreis Mettmann hat Velbert vergangenes Jahr das meiste Geld durch die Hundesteuer eingenommen – und zwar 570 119 Euro. Das entspricht rein rechnerisch 6,86 Euro pro Einwohner, so die aktuellen Zahlen des statistischen Landesamtes IT-NRW. Zum Vergleich: Heiligenhaus nahm mit rund 167 000 Euro (6,36 Euro pro Einwohner) am wenigsten ein, die Stadt Mettmann kassierte 187 000 Euro (4,82 Euro pro Bürger), Ratingen kam auf 565 000 Euro (6,24 Euro).
Die Gründe, warum Velbert offenbar so hundefreundlich ist, sind der Stadt nun nicht bekannt, die grüne Umgebung dürfte aber wohl dazu beitragen. Jörn Sträßer vom Steueramt der Stadt kann jedoch die Zahl der Velberter Vierbeiner nennen. „Es sind rund 4800 Hunde hier angemeldet“, sagt er. Und das bedeutet eben Geld für den Stadtsäckel: Für den ersten Hund zahlen die Halter laut Sträßer 119 Euro pro Jahr, für den zweiten dann 146 Euro, für den dritten werden weitere 174 Euro fällig.
Hunderte Vierbeiner nicht gemeldet
Allerdings gibt es auch Hundebesitzer, die ihren Hund nicht anmelden. Dirk Fischer vom Ordnungsamt schätzt, dass rund zehn bis 15 Prozent aller Vierbeiner in der Stadt nicht registriert sind. Allerdings will er nicht allen Menschen unterstellen, dass sie dadurch die Hundesteuer sparen wollten. Oft seien sie aus sozialen Gründen davon befreit „und glauben deshalb fälschlicherweise, dass sie ihren Hund nicht anmelden müssen“. Sollte das Ordnungsamt Hunde ohne Steuermarke erwischen, wird überprüft, ob die Vierbeiner gemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Halter nicht nur die Hundesteuer rückwirkend nachzahlen – es droht zudem ein Bußgeld, meist etwa in Höhe der nachgezahlten Hundesteuer.
Aufpassen müssten auch Halter, die einen „erlaubnispflichtigen“ Hund haben, dazu zählen unter anderem so genannte Kampfhunde. Die Besitzer müssten immer den Nachweis erbringen, dass sie den Hund führen dürften. Ansonsten kann der Hund sichergestellt werden. Wichtig auch: Liege eine Genehmigung für den Hund vor, dürfe nur der eingetragene Halter das Tier führen, so Dirk Fischer.
Anders verhält es sich bei „meldepflichtigen“ Hunden. Das sind laut Landeshundeverordnung alle Hunde, die eine Widerristhöhe (der Übergangspunkt vom Hals zum Rücken) von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mehr als 20 Kilogramm haben. „Hier muss nur der Halter die Sachkunde zum Führen des Hundes nachweisen, also den so genannten Hundeführerschein haben“, erläutert Fischer. Wer diese Sachkunde etwa durch ein Gespräch mit einem Tierarzt oder durch das korrekte Ausfüllen eines Fragenkatalogs erbracht hat, könne auch anderen Menschen seinen Vierbeiner anvertrauen, sofern er diese als geeignet betrachte.