Velbert/Kreis Mettmann. . Seit 1. Mai ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft, die Verkehrssünderkartei in Flensburg heißt jetzt offiziell Fahreignungsregister und der Führerschein ist schon nach acht statt wie bislang nach 18 Punkten weg. Ulrich Laaser, Polizeichef in Velbert, rät daher Autofahrern, sich mit dem neuen Katalog vertraut zu machen.

Ulrich Laaser, Chef der Velberter Polizeiwache, warnt rasende Verkehrsteilnehmer. „Der neue Bußgeldkatalog hat es in sich. Die Unbelehrbaren sind jetzt schneller ihren ,Lappen’ los, weil es einfach ratzi fatzi geht.“ Es liege eine Dynamik in der Geschwindigkeits-Punktevergabe, so Laaser weiter.

Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) ist seit dem ersten Mai das Fahreignungsregister (FAER) geworden. Allein die Namensänderung deutet eindringlich auf die eingeschlagene Richtung bei den Verkehrsverstößen hin. Wer sich in den Straßenverkehr begibt sollte – vor allen Dingen vor sich selbst – auf der Hut sein.

Punkt für Punkt: Nur noch bis acht

Laaser ruft die Verkehrsteilnehmer auf, sich mit dem neuen Bußgeldkatalog auseinander zu setzen. „Wir haben es bereits getan und sind im Bilde,“ sagt er und ergänzt: „Unsere Geräte sind auf die neuen Gegebenheiten umgestellt. Verwarnungsgelder bis 55 Euro kassieren wir vor Ort ein. Kann sofort gezahlt werden, ist der Fall abgeschossen. Sollte der Verwarnte das Geld nicht dabei haben, sind wir verpflichtet, die Personalien aufzunehmen. Er wird dann von der Bußgeldstelle angeschrieben und um Ausgleich gebeten.“

Bußgelder mit der Untergrenze von 40 Euro sind jetzt auf mindestens 60 Euro angesetzt. Die Reform, die seit dem 1. Mai in Kraft getreten ist, ist die umfassendste Reform seit etwa 50 Jahren. Ab diesem Monat ist der Führerschein nicht erst mit 18 Punkten weg, sondern schon mit 8 Punkten. Und da heißt es, aufpassen. Ein bis drei Punkte werden für Verkehrsverstöße fällig. Der Verstoß muss mit einem Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen.

Aber es gibt auch Positives für Verkehrsteilnehmer zu berichten. Christian Wiegand, bei der Mettmanner Kreispolizei in der Führungsebene Verkehr tätig, erklärt: „Umweltverstöße, die bislang mit einem Punkt in Flensburg zu Buche schlugen, werden aus dem Register gestrichen und neu auch nicht mehr geahndet. Insgesamt ist der neue Bußgeldkatalog für die Teilnehmer am Straßenverkehr transparenter geworden. Die neuen Regeln sind einfach: Einen Punkt gibt es bei Ordnungswidrigkeiten, mit Fahrverbot oder Straftaten zwei Punkte. Höchststrafe: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: drei Punkte.“ Beim Einzug der Fahrerlaubnis wird der Führerschein ungültig und muss neu beantragt werden. Hier kann die Führerscheinstelle Auflagen machen. Zum Beispiel die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – den „Idiotentest“.