Velbert. . Mit dem warmen Wetter startet für die Velberter auch die Grillsaison. Das Zubereiten von Speisen auf offener Flamme ist nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt. In Wäldern ist das Grillen verboten, betont die Feuerwehr. Dort können auch Autos und achtlos weggeworfene Zigaretten Feuer entfachen.
Zeitgleich mit den ersten warmen Sonnenstrahlen ist für viele auch die Grillsaison wieder eröffnet. Wer das zu Hause tut, dürfte eigentlich wenig Probleme haben, denn: „Das gelegentliche Grillen ist im Rahmen des Landesimmissionsschutzgesetzes durchaus zulässig“, wie Dieter Fischer vom Ordnungsamt verrät, „man sollte nur drauf achten, dass niemand in der Nachbarschaft durch Rauch oder Geruch belästigt wird.“
Was sollen aber Freunde des Nackensteaks tun, wenn sie Zuhause nicht das Grillfeuer entfachen können? „Wir haben in Velbert spezielle Grillwiesen z. B. im Herminghauspark, in der Parkanlage Kostenberg oder an der Röntgenstraße, wo das Grillen erlaubt ist“, erläutert Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. Damit es auch dort nicht zu einer Gefährdung kommen kann, sind einige Regeln zu beachten. „So ist auf einen sicheren Stand des Grills zu achten und darauf, dass nicht Sträucher in der Nähe beschädigt werden können, bzw. durch Funkenflug in Brand geraten können.“
Beliebte Einweggrills unzulässig
Die beliebten Einweg-Grills, die man direkt auf Grasnarben platziert und die hässliche schwarze Schmorflecken zurücklassen, sind hier nicht erlaubt. Ständig bereit sollten Freunde des Kurzgebratenen eine Wasserflasche halten, die gegebenenfalls als Löschhilfe zum Einsatz kommen kann. Weitere Grillwiesen und Regeln finden sich auf der Web-Seite der Technischen Betriebe, Abteilung Grün, unter dem Punkt „Grillwiesen“.
Warum der Wald kein guter Platz für das Grillvergnügen ist, erläutert Stadtförster Peter Tunecke: „Laut rechtlicher Vorgabe müssen Feuerstellen 100 Meter Abstand zum Wald haben. Gegrillt werden darf generell nicht im Wald, mit Ausnahme von ausgewiesenen Grillplätzen mit Überdachung und Funkenflugschutz, wie etwa am Grillplatz am Bismarckturm.“ Der Fachmann erklärt, warum das Grillen gerade jetzt größere Schäden anrichten könnte: „Wir haben nach dem trockenen Winter nach wie vor ein Niederschlagsdefizit und auch der März war der trockenste Monat seit Kalenderbeginn, so dass Funken bei dem trockenen Laub, den Farnen und Gräsern schnell zu Lauffeuern führen können, die dann auch die Kronen in Brand setzen und zu Waldbränden führen könnten.“ Und nicht nur Grills können zur Gefahr werden: „Auch das Rauchen ist ab März im Wald absolut verboten.“ Das gelte auch für aus dem Auto geworfene Kippen, die in Böschungen landen, ergänzt Reinhard Lüdeke von der Feuerwehr: „ Auch Autos mit Katalysatoren, die am Waldrand parken, können Brände auslösen.“