Velbert. . Am 23. August wurden die Wahlberechtigungen für die Bundestagswahl verschickt. Die Wahl per Post macht so manchem Bürger Probleme

Mit dem Versand der 61 000 Wahlbenachrichtigungen am 23. August sollte das Wahlfieber bei den Velbertern ausgelöst werden. Viele werden nicht persönlich am 22. September an die Wahlurne treten, sondern den Weg der Briefwahl gehen. „Wir rechnen mit mehr als zehntausend Bürgern, die so wählen wollen“, erklärt Dirk Graßl von den Zentralen Diensten, der mit seinem Kollegen Horst Hillebrand zur Zeit das Projektteam Wahlen anführt. Dabei scheint die Beantragung der Wahlunterlagen nicht ganz einfach zu sein, wie die Anfrage eines Lesers an die WAZ Velbert zeigte. So hatte dieser ältere Mitbürger Schwierigkeiten zu erkennen, wo genau er denn nun unterschreiben müsse. Probleme, für die Dirk Graßl durchaus Verständnis zeigt: „Es haben bei uns auch schon vereinzelt Bürger angerufen und danach gefragt. Die Formulare, deren Inhalt durch das Wahlgesetzbuch vorgegeben sind, sind tatsächlich nicht super übersichtlich“, gibt er zu.

Verwirrende Unterschriftoptionen

Besonders verwirrend ist für viele potenzielle Briefwähler, dass es mehrere Unterschriftsoptionen gibt. „Es gibt auf der Karte Felder, über die ich jemanden per Unterschrift bevollmächtigen kann, meine Unterlagen für mich abzuholen, dort sollte man nicht unterschreiben, wenn man selbst seine Unterlagen anfordern möchte.“ Wer also in eigener Sache eine Briefwahl beantragen will, unterschreibt lediglich das Feld „Unterschrift des Wahlberechtigten“.

Dennoch brauchen diejenigen, denen dabei ein Fehler unterlaufen ist, keine Angst zu haben, bei der Wahl keine Stimme abgeben zu können. „Wir schreiben alle, bei denen was schiefgelaufen ist, mit einem frankiertem Rückumschlag an“, versichert Dirk Graßl. Wer bisher überhaupt noch keine Wahlberechtigung erhalten habe, möge sich ebenfalls umgehend beim Wahlamt melden.

Und auf noch etwas weist der Wahlexperte hin: „Eine Briefwahl kann grundsätzlich jeder – ob man zum Wahlzeitpunkt im Urlaub oder nicht mehr ganz so gut zu Fuß ist – beantragen.“ Dabei müssen die Unterlagen nicht mehr zwingend über den Postweg angefordert werden. Wer möchte, kann seinen Wahlschein nach Erhalt der Berechtigung auch online beantragen. Ein entsprechender Button befindet sich auf der Internetseite der Stadt. Die Briefwahlunterlagen können aber auch persönlich im Servicebüro des Rathauses mitgenommen werden. Dafür sollte man die Benachrichtigung und den Ausweis mitbringen. Wer will, kann dort dann auch direkt per Briefwahl seine Stimme abgeben. Gezählt wird aber tatsächlich erst zur Wahl. „Dafür sind am Wahltag die Briefwahlvorstände zuständig.“