Mieter müssen Batterien wechseln. Doch zu besorgen und zu installieren haben die Vermieter die Geräte selbst

„Das Feuer selbst ist nicht das Problem. Der Rauch wird zur Gefahr“, warnt Christoph Schöneborn vom Feuerwehrverband in Nordrhein-Westfalen. „Bei 95 Prozent der Opfer ist die Todesursache eine Rauchvergiftung“, sagt er. Brennt es tagsüber in der Wohnung, wird das Feuer schnell entdeckt und gelöscht. Zum Verhängnis wird ein Brand erst, wenn er nicht bemerkt wird. 70 Prozent der Brandopfer verunglücken nachts im Schlafzimmer, denn auch der Geruchssinn schläft. „Rauchmelder verschaffen uns den nötigen Vorsprung, um uns und unsere Familie in Sicherheit zu bringen“, so Claudia Groetschel, Ansprechpartnerin des Forums Brandrauchprävention in Berlin.

Aus diesem Grund sind seit April dieses Jahres Rauchmelder – auch Brandmelder, Feuermelder oder Rauchwarnmelder genannt – verpflichtend in NRW. Um die hohe Zahl von rund 400 Brandtoten jährlich in Deutschland zu verringern, muss jeder Wohnungseigentümer einen Rauchmelder in seinen vier Wänden montieren. Dabei gilt: Vermieter haften für ihre Mieter. Zwar ist der Mieter für den Batteriewechsel zuständig, der Vermieter hat laut Gesetzes aber dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung mit den lebensrettenden Geräten ausgestattet ist. Dabei reicht natürlich nicht nur ein einziger Feuermelder in der ganzen Wohnung. Die Vorschrift lautet: Alle Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen über einen Rauchmelder verfügen. Auf WAZ-Anfrage hatte Wobau-Geschäftsführer André Clasen bereits vor eineinhalb Jahren angedeutet, dass dann auf die Mieter zusätzliche Betriebskosten zukommen werden. „Bei schätzungsweise 3000 Wobau-Wohnungen, in denen jeweils zwei bis drei Geräte angeschafft werden müssten, kommt man schon auf 7000 bis 8000 Stück, die regelmäßig gewartet werden müssten“, so Clasen damals.

„Rauchmelder sind heute überall verfügbar, kosten wenig und sind leicht zu montieren“, sagt Groetschel. Wer sich nun fragt, ob der eigene Vermieter die neue Brandschutzregelung nicht ernst nimmt, weil bislang kein Feuermelder in der Wohnung installiert wurde, kann sich zwar um die eigene Gesundheit sorgen, nicht aber um das Pflichtbewusstsein des Vermieters. Dieser muss nämlich erst bis zum Ende des Jahres 2016 für den Schutz aufkommen, wenn es sich um einen Altbau oder Wohnungen handelt, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt wurden. „Natürlich empfiehlt es sich, so schnell wie möglich einen Rauchmelder zu installieren“, rät Schöneborn.