. Täglich erwischt das Ordnungsamt bei seiner Innenstadtstreife Radfahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten. Bußgelder bis zu 30 Euro drohen

Da hatte Hannelore Ernenputsch sicher nicht mit gerechnet: Als die 68-Jährige sich nachts in der Fußgängerzone auf den Heimweg machte, bog plötzlich ein Fahrradfahrer, noch dazu ohne Beleuchtung, um die Ecke und streifte die Seniorin am Arm, bevor er das Weite suchte. Schmerzen und blauen Flecken blieben. „Das ein Fall von Verkehrsunfallflucht“, macht Polizeikreissprecher Ulrich Löhe zum geschilderten Tathergang klar. Er erläutert, wie teuer Radfahren unter Fußgängern werden kann: „Das Fahren in der Fußgängerzone kann mit 15 Euro geahndet werden. Wer als Radfahrer in ein Unfall verwickelt ist, muss mit 30 Euro Bußgeld rechnen.“

Beschwerden und Konflikte rund um die Fußgängerzonen im Kreisgebiet gehören bei der Polizei mittlerweile zur Tagesordnung. Noch näher dran am Innenstadtgeschehen ist der kommunale Ordnungsdienst, der täglich Streife durch die Zonen geht. „Wir haben am Tag zwischen zwei und drei Radfahrer, die von unseren Leuten fahrend in der Fußgängerzone erwischt werden“, weiß Teamleiter Hartmut Lanfers. „In den meisten Fällen werden diese mündlich verwarnt, für Uneinsichtige kann auch schon mal ein Bußgeld fällig werden.“

Verbot gilt auch nachts

Darüber hinaus gebe es aber auch Unbelehrbare, die wiederholt gegen die Verordnung verstoßen. „Diesen Wiederholungstätern nehmen wir auch schon mal das Rad weg oder lassen ihnen die Luft aus dem Reifen.“ Warum so viele Leute gegen das Fahrverbot verstoßen, kann sich Lanfers nur so erklären: „Zum Teil sind die Leute einfach zu bequem, teilweise wissen sie wohl auch nichts von dem Verbot, wobei in der Fußgängerzone wirklich überall Schilder daraufhinweisen.“

Anders als in anderen Städten wie zum Beispiel in Bottrop gilt das Verbot auch des Nachts. „Ausgenommen der speziell ausgewiesenen Lieferzeiten, wo auch theoretisch was mit einem Fahrrad angeliefert werden dürfte, ist die Zone eine reine Fußgängerverkehrsfläche und als Schutzraum für diese anzusehen“, bestätigt auch Jan Schneider. So ein Verbot aufzuheben, fände der Leiter der Straßenverkehrsbehörde wenig sinnvoll: „Wenn überhaupt, wäre nur eine Schrittgeschwindigkeit zulässig, da kann ich doch auch gleich schieben.“

Auch für ADFC-Mitglied Friedhelm Ellinghaus ist es selbstverständlich, in der Velberter City sein Rad zu schieben, der Tourenleiter kennt aber auch den umgekehrten Fall: „Wir haben oft auch Probleme mit Fußgängern, die die Radwege nutzen oder ihre Hunde an langen Leinen darüber laufen lassen.“