DerBeklagte, Künstlername „Michael Wendler“, hat unter diesem Namen seit 1998 29 Alben, 32 Singles und 10 DVDs veröffentlicht, sechs „Goldene“ und eine „Platin-Schallplatte“ erhalten, so fasst es das Oberlandesgericht zusammen.
Der Kläger Frank Wendler ist Inhaber der am 15. August 2008 angemeldeten deutschen Wortmarke „Der Wendler“.