Velbert. . Jens P. wollte seine beste Freundin mit K.o.-Tropfen gefügig machen. Das Landgericht Wuppertal verurteilt ihn am Donnerstag zu 18 Monaten Bewährung – in der Therapie gibt’s viel aufzuarbeiten.
Vielleicht wäre es gar nicht dazu gekommen, hätte Jens P. (29) vorher Ja statt Nein gesagt. Als Sonja F. (28/Namen geändert) ihn fragte, ob mehr sei zwischen den besten Freunden, ob er in sie verliebt sei. Womöglich gab er ja nur nicht zu, was er empfinden konnte, als sie sich eines Morgens im Oktober 2011 auf seinen Schoß setzte, ihn küsste, mit ihm Sex hatte. Auch wenn sie diesen vorzeitig abbrach, um der lieben Freundschaft wegen. Dass Jens P. danach aber versuchte, Sonja F. mit K.o.-Tropfen gefügig zu machen, war zu viel, genauer gesagt: gefährliche Körperverletzung. So atmete der Velberter tief durch, als im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal das Amtsgerichts-Urteil von eineinhalb Jahren nur auf Bewährung ausgesetzt wurde, er nicht in den Vollzug muss.
Ablehnung verkraftet er nicht
Es war eine „üble Geschichte“, wie die Richterin befand, als sie der Berufung des Verteidigers stattgab. Dieser hatte vorher nichts „relativieren oder beschönigen“ wollen, er führte für seinen Mandanten nur ins Feld, dass er ein Ersttäter sei, der Reue zeige und sich seit August 2012 aus eigenen Stücken in eine Therapie begab, „um von den erkannten Problemen loszukommen.“ Jens P. soll kontrollsüchtig sein gegenüber Frauen, Ablehnung könne er nicht verkraften. So offenbar auch nicht jenen unterbrochenen Liebesakt, zu dem Sonja F. selbst die Initiative ergriffen hatte.
Spätestens nach dieser Enttäuschung muss sich Jens P. entschlossen haben, seiner Freundin die K.o.-Tropfen zu verabreichen, die er etwa ein halbes Jahr vorher in einer Ein-Liter-Flasche im Internet gekauft hatte. Dass er ihr diese schon bei einem Swinger-Club-Besuch im Mai 2011 gegeben haben soll, konnte nicht bewiesen werden. Nun aber, einige Tage nach der Zurücksetzung, drängte er sie, bei einem Frühstück einen Cappuccino zu trinken, in den er zwei Milliliter der gefährlichen Substanz (drei Millilitern davon können schon zu schweren Körperschäden bis hin zum Tode führen) gemischt hatte. Zu viel für Sonja F., sie übergab sich mehrfach, selbst an einseitig gewollten Sex war da nicht zu denken. Zwei Tage später erwischte sie ihn dann mit den Tropfen in der Hand. „Es glaubt mir kein Mensch“, sagte der Angeklagte, „dass ich das Mittel als Aphrodisiakum einsetzen wollte, nicht um zu betäuben.“ Mehrfach überschlug er sich bei seinen Ausführungen, spielte häufig mit seiner Hand nervös an der Oberlippe.
Der Staatsanwalt sah bei Jens P., der betriebsbedingt ab heute auch noch seinen Job los ist, weder Reue noch eine gute Prognose. Vielleicht gab am Ende sogar noch die Aussage der alleinerziehenden Mutter den Ausschlag für das Urteil, sie könne „mittlerweile gut damit leben“ und „schätze ihn noch immer als Menschen“. Vier Jahre lang darf sich Jens P. nun nichts zu Schulden kommen lassen, muss zudem vierteljährlich eine Bescheinigung über die Therapie vorlegen. Dass dort viel aufzuarbeiten ist, zeigten nach Prozessende sein lautstarkes „Haha“ und der giftige Blick in Richtung von Sonja F.s Begleiter.