Velbert. . Immer wieder schaffen es Straftäter, an das Geld, den Schmuck oder die Wertgegenstände ihrer Opfer zu gelangen. Gesunde Vorsicht ist geboten.

Am Telefon, an der Wohnungstür und in der Fußgängerzone sind sie aktiv: die geschulten Abzocker mit den samtweichen Stimmen. Immer wieder schaffen sie es, zuzuschlagen. Sie wollen den Leuten ans Geld, und ihnen sind alle Mittel recht. Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale in Velbert, ist nicht zu bremsen, so engagiert er sich, wenn es um das Thema Trickbetrüger geht. Praktikable Ratschläge kommen wie aus der Pistole geschossen. Über allem steht sein Leitspruch: „Gesunde Vorsicht walten lassen.“

Den Spieß umdrehen

„Am Telefon“, so Adelberger, „ist es ratsam, sich nicht in die Passivrolle drängen zu lassen, wenn die Stimme am anderen Ende der Leitung Schritt für Schritt die Ausfragemasche abspult. Hier gilt es, den Spieß umzudrehen und selbst aktiv zu werden.“ Der Verbraucherschützer gibt einen wirksamen Tipp, wie man sofort und nachhaltig zumindest diesen Anrufer kalt stellt. Wenn der fragt, ob dort Frau Meier am Apparat sei, dann sei es sinnvoll zu antworten: „Hier ist nicht Frau Meier, hier spricht Frau Helfrecht oder Müller oder Franz. Das hat den Vorteil, das dieser Name Meier aus der Anruferliste fliegt“, sagt Adelberger.

Bei Gewinnversprechen gehen Betrüger ähnlich vor. Sie fragen und fragen und fragen. Quetschen aus, bis sie Erfolg haben. Auch hier: Gewinne am Telefon gibt es nicht. Martin Bolt von der Velberter Polizeiwache rät: „Im Betrugsfall sofort anrufen und Anzeige erstatten. Aber auch vorbeugend können sich Bürger bei uns melden und beraten werden.“

Kein Geschäft an der Wohnungstür

Auch an der Haus- oder Wohnungstür kann die Falle zuschnappen. Der freundliche Herr, der vorgibt, einen Frost- oder Wasserschaden kontrollieren zu müssen, will etwas ganz anderes: Er will Schmuck oder Bares. Oft ist ein Begleiter dabei, der sucht, wenn der erste nach dem angeblichen Schaden „sorgfältig“ fahndet. Auch geben Abzocker vor, als Stromanbieter Gutes tun zu wollen oder Mitarbeiter von Stadtwerken zu sein. Immer mit dem Ziel, in die Wohnung zu kommen und Beute zu machen. Daher: Türen nicht ganz öffnen oder sich vorher durch den Spion informieren. Und wenn es doch mal schiefgegangen ist, können Haustürgeschäfte innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Adelberger: „Für Geschäfte in der Fußgängerzone gilt rechtlich das Gleiche.“ Aber immer sei es wichtig, sofort Hilfe zu suchen. „Die Verbraucherzentrale oder die Polizei sind verschwiegen und helfen, wenn es noch möglich ist.“