Einrichtung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) hat einoffenes Ohr für alle, die Probleme mit Psychiatrie oder Suchthilfe haben

Als unabhängige Anlaufstelle besteht der Beschwerderat der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) seit sieben Jahren. Hier erwartet all jene ein offenes Ohr, die als Betroffene in Kontakt zur Psychiatrie oder Suchthilfe gekommen sind und Beschwerden beispielsweise zu ihrer Unterbringung oder zu ihrer Behandlung vorzubringen haben.

„Wir sind eine Beschwerdestelle, keine Beratungsstelle und haben kein Büro“, stellt Monika Krebs, Mitglied des Beschwerderates und erste telefonische Anlaufstelle für Betroffene, klar. „Viele Angehörige oder selbst Betroffene rufen hier an, weil sie mit den anstehenden Behördengängen nicht zurecht kommen oder nicht wissen, was sie als nächstes zu tun haben. Hier können wir nur an eine Beratungsstelle vermitteln, da wir uns nur mit praktischen Beschwerden beschäftigen“, konkretisiert Krebs weiter.

Wie die Beschwerden letztlich aussehen, ist ganz unterschiedlich. Mal geht es um eine Zimmerverlegung in einer stationären Einrichtung, mal um eine erneute medikamentöse Einstellung.

Als Diplom-Sozialarbeiterin beim Sozialpsychiatrischen Dienst ist Monika Krebs Teilnehmerin bei Sitzungen des PSAG und ließ sich in den Beschwerderat wählen. „Es geht viel um Fachthemen, was mein persönliches Interesse angesprochen hat“, so Krebs. „Als sich dann die Frage stellte, wer Anfragen an den Beschwerderat in erster Instanz behandeln sollte, wurde ich vorgeschlagen und habe die Aufgabe angenommen.“

Seitdem steht nun, nach Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber, in ihrem Büro ein Anrufbeantworter, auf dem die Beschwerden eingehen. Anschließend ruft Krebs die Beschwerdefälle zurück und geht mit dem Betroffenen die Problemsituation ganz in Ruhe im Einzelnen durch. Danach wird geklärt, welche Schritte der Betroffene selbst schon eingeleitet hat und was er noch selbst unternehmen kann, um sein Problem schnell und einfach mit der entsprechenden Einrichtung beizulegen. „In den meisten Fällen findet sich hier schon eine Lösung. Es hilft, wenn man detailliert im Einzelnen über die Beschwerde spricht. Wenn der Betroffene dann anschließend nochmals das Gespräch mit dem Arzt oder der Einrichtung sucht, findet sich meist ein Kompromiss“, resümiert Krebs. Grob geschätzt gehen im Jahr fünf Beschwerden bei ihr ein, in denen der Rat tätig werden muss und ein Vermittlungsgespräch abgehalten wird.

In einem Fall fühlte sich ein Patient schlecht und forderte eine erneute medikamentöse Einstellung. Der Beschwerderat veranlasste ein Gespräch zwischen der Stelle, die für die Medikamentierung verantwortlich sei und dem Betroffenen selbst. Zur Unterstützung des Betroffenen und zur Vermittlung beider Parteien nehmen auch Vertreter des Rates an dem Vermittlungsgespräch teil. In diesem Fall wurde dem Betroffenen zugesagt, mit ihm nochmals einen Arzt aufzusuchen, der die Medikamenteneinstellung überprüft.

Manchmal gehen auch Beschwerden ein von Menschen, die in einer akuten psychischen Krise sind und sich generell über alles beschweren. Mitunter ist der Grat zwischen berechtigter Beschwerde und illusorischer Einbildung falscher Tatsachen sehr schmal. „Welche Fälle wir ernst zu nehmen haben, ist oft eine Entscheidung aus meiner langjährigen Erfahrung heraus. Aber meistens erschließt sich dies auch aus dem Inhalt. Ich hatte einmal drei Anrufe hintereinander auf dem Anrufbeantworter, die nachts eingegangen waren.“ Inhalt seien wüste Beschimpfungen und Klagedrohungen an Ärzte gewesen. „Hier wird schnell deutlich, dass ein solcher Fall keinen objektiven Missstand anklagt“, schildert Krebs. Sobald eine Beschwerde wirklich konkret benannt werden kann, ist dies ein Indiz dafür, die Beschwerde zu verfolgen. „Aber eines ist klar: Kommt ein Anwalt ins Spiel, sind wir raus“, stellt Krebs entschieden fest.

Der Beschwerderat versteht sich als reine Mediatoreninstanz und dient zur kommunikativen Vermittlung zwischen den Konfliktparteien. Er ist keine juristische Instanz und kann keine Gesetze ändern. Das schmälert jedoch nicht den Erfolg und die Kompetenz des Beschwerderates: „Wir sind bisher immer zu einer guten Lösung gekommen. Wenn jede Seite die Gelegenheit bekommt, in Ruhe die anderen zu verstehen, dann findet sich ein Weg“, resümiert Krebs.