Velbert. Zivilprozesse gegen einen Velberter

Noch immer nicht konkret beziffert werden kann die Schadenshöhe, die dem DRK, einer Velberter Stiftung und eventuell auch Privatpersonen entstanden sein soll. Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal eine Hausdurchsuchung bei dem ehemaligen Schatzmeister des DRK-Ortsverbandes Velbert und Mitglied des Aufsichtsrates des DRK-Seniorenzentrums Velbert gGmbH (Name der Redaktion bekannt) durchgeführt. Gegen ihn ließ das Velberter DRK Strafanzeige wegen des Verdachtes der Untreue stellen. Dem DRK soll ein Schaden in Höhe von rund 250 000 Euro entstanden sein. Ein Zivilprozess hat am 18. Oktober am Wuppertaler Landgericht stattgefunden. Laut Presserichter Dr. Thorsten Anger, Richter am Landgericht, fällte das Zivilgericht ein Urteil, wonach der Velberter 98 239 Euro an den DRK-Ortsverband Velbert zu zahlen habe.

Wie Presse-Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im Frühjahr erklärte, sei die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Anfangsverdacht bestünde und Ermittlungen aufgenommen würden. Mit dem Durchsuchungsbeschluss seien „eine Vielzahl von Unterlagen sichergestellt” worden.

Wie Staatsanwaltschaft und die Finanzermittler der Polizei herausfanden, handelt es sich um einen Gesamtschaden von über 600 000 Euro, der verschiedenen Geschädigten, darunter dem DRK Velbert, einer in Velbert ansässigen Stiftung und auch Privatpersonen entstanden sein soll. Die Konten des Betreffenden seien, so der Staatsanwalt, „eingefroren”, das Vermögen sowie Sachwerte gepfändet worden.

Es seien 80 000 Euro auf verschiedenen Konten gefunden und unter die Kontrolle der Staatsanwaltschaft gestellt worden. Wo der Rest des Geldes, rund 520 000 Euro verblieben seien, könnten weder Staatsanwaltschaft noch Finanzermittler derzeit sagen.

Laut Presse-Richter Dr. Anger müsse der Velberter nach einem Urteil aus März 2009, 129 000 Euro plus Zinsen an eine Velberter Stiftung leisten. Seine frühe Steuerberatungssozietät müsse zudem 30 000 Euro nebst Zinsen ebenfalls an diese Stiftung entrichten. Das bedeute, dass sich diese Zahlungsverspflichtung auch gegen den Mann selbst richte.

Aus zuverlässiger Quelle erfuhr die WAZ, dass die „Rheinischer Hof Restaurations Betriebs GmbH”, deren Alleininhaber der Velberter sein soll, verurteilt worden sein soll, 40 000 Euro ebenfalls an eine Velberter Stiftung zahlen zu müssen. Die GmbH hat inzwischen Insolvenz angemeldet.