Velbert. . Städtische Grillwiesen sind beschildert. Feuerwehr gibt Hinweise für sicheres Grillvergnügen.

Kaum scheint die Sonne, wächst die Lust aufs Grillfeuer. Wildes Grillen in den städtischen Grünanlagen ist allerdings streng verboten.

„Wir kontrollieren, dass nur die eingerichteten Grillplätze im Herminghauspark, in der Parkanlage Kostenberg und an der Wiese an der Röntgenstraße benutzt werden“, stellt Peter Kröger, Chef des städtischen Ordnungsdienstes, klar. Und wer wild grillt, wird aufgefordert, sofort den Grill auszumachen und einzupacken. „Mehr als 90 Prozent sind einsichtig. Sonst sind 25 Euro Bußgeld fällig“, warnt Peter Kröger.

Auch liegengelassener Müll, über den sich viele WAZ-Leser beschweren, werde nicht toleriert.

Außer auf den beschilderten Grillwiesen ist das Grillen auch am Bismarckturm/Sender Langenberg, auf dem Grillplatz im Nizzatal und beim Verein Jugendfreunde Am Buschberg erlaubt.

„Generell gilt, dass offenes Feuer im Wald sowie in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand verboten ist“, erläutert Reinhard Lüdecke, Pressesprecher der Feuerwehr Velbert. Auf den städtischen Grillplätzen darf ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 nicht mehr gegrillt werden. Derzeit gelte Warnstufe 3 - mit der Tendenz, zum Wochenende vermutlich auf Stufe 1 zu sinken.

Einweggrills sind nicht erlaubt

Auf den Grillplätzen sind Einweggrills nicht erlaubt, weil sie die Grasnarbe schädigen. Brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Benzin sind beim Anzünden tabu! Wenn sie verdunsten, entsteht ein hochexplosives, brennbares Dampf-Luft-Gemisch in Form einer Glocke mit bis zu drei Metern Durchmesser. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es zu einer Verpuffung, die Ursache für schwere Verbrennungen ist.

Wird in die Glut oder das Feuer nachgegossen, kann durch den Flammenrückschlag sogar der Brennstoffbehälter aus der Hand gerissen werden.

Zum sicheren Grillen gehört bereits das Aufstellen des Grills. Er sollte fest, also auf allen drei oder vier Beinen, auf einem nicht entflammbaren Untergrund stehen, am besten auf einem ebenen Stück Rasen, auf Steinplatten oder Pflastersteinen. Der Grill muss beaufsichtigt werden, vor allem wenn Kinder mit von der Partie sind!

Grillen ist ein reines Freiluftvergnügen. Selbst bei schlechtem Wetter gehört ein Grill nie unter den Sonnenschirm. Auch Haus und Wohnung sind keinesfalls die richtigen Orte für ein zünftiges Grillfeuer.