Velbert. . Gang zum Schiedsamt spart oft Zeit und Geld. Interview mit der Velberter Schiedsfrau Dörte Frisch.
Über die Fälle, wo man ein Schiedsamt aufsuchen muss, möchte Schiedsfrau Dörte Frisch heute gar nicht unbedingt reden. Das sind Streitfälle wie etwa die berühmte Ohrfeige des Nachbarn, bei denen eine Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie das nicht, ist es dem Bürger freigestellt, den Privatklageweg zu beschreiten. Um das zu können, ist er allerdings vorher gezwungen, einen Schiedsmann bzw. eine Schiedsfrau aufzusuchen.
Das Anliegen von Dörte Frisch, die eine von noch acht Schiedspersonen (die Zahl soll demnächst aus Kostengründen reduziert werden, die WAZ berichtete) im Raum Velbert ist, geht aber in eine andere Richtung: „Ich glaube, dass viele Leute gar nicht wissen, dass beim Schiedsamt darüber hinaus Streitigkeiten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten – ausgenommen Familien- und Arbeitsrechtsfälle – geschlichtet werden können.“ Das fange an beim Ärger mit den Handwerkern, gehe über Streitigkeiten mit dem Vermieter bis hin zu Nachbarschaftskonflikten, wenn es dort beispielsweise um das Einhalten von Grundstückgrenzen gehe.
Gerichte seien wegen der vielen Bagatellfälle ohnehin überlastet
„Das Schiedsamt ist für alle, die eine einvernehmliche Lösung suchen und dafür nicht vor Gericht wollen, der richtige Weg“, ist die Volljuristin überzeugt. Die Vorteile lägen dabei auf der Hand, so tragen Schiedsämter zur Entlastung der Gerichte bei. „Die sind wegen der vielen Bagatellfällen total überlastet.“ Ihrer Meinung nach seien die Streithansel nämlich nicht weniger geworden: „Sie finden vielmehr nicht den richtigen Weg.“ In ihrem Fall den zur Schiedsfrau, denn die könne den Bürgern ihrer Erfahrung nach viele Kosten ersparen. „Alle, die beispielsweise keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können bei uns für kleines Geld schauen, ob man nicht eine Einigung schafft.“ Auf der Ebene der Schiedsleute gibt es auch die so genannten Anwaltsmediatoren, deren Dienste jedoch vergütet werden. „Während die nach Stundensätzen bezahlt werden, entrichtet man bei uns gegen eine öffentliche Gebühr, die wir zu 50% an die Stadt abführen müssen, höchstens 40 Euro je Schlichtung, in der Regel 25 Euro im Falle einer Einigung, 10 Euro beim Abbruch der Gespräche.“
Dörte Frisch ist wie alle Schiedspersonen ehrenamtlich tätig und für die Bezirke Birth, Losenburg, Dalbecksbaum, ab Herbst auch für den Kostenberg zuständig. Wendet sich ein Bürger in einem Streifall an sie, lädt sie ihn nach Hause ein und ermittelt zunächst das Problem. Dann wird ein Termin mit dem Antragsgegner vereinbart, der in ihrem Bezirk wohnen muss. „Beide bitte ich zwecks Schlichtungsverhandlungen an einen Tisch, wo dann versucht wird, eine Lösung für das Problem zu finden.“ Erfolgsquote: über 50%. Der von ihr protokollierte Schiedsvergleich kann, wenn sich eine Seite nicht an die Vereinbarungen hält, direkt vollstreckt werden. Wohingegen ein Anwaltsvergleich erst von einem Gericht für vollstreckbar erklärt werden müsste. Somit ist die kurze und unbürokratische Lösung ein weiterer Vorteil des Schiedsweges: „In der Regel ist so ein Fall innerhalb von drei Monaten abgeschlossen, vor Gericht kann sich das unter Umständen über Jahre hinziehen.“ Wer ermitteln will, welches Schiedsamt für sein Anliegen zuständig ist, kann das über die Homepage der Stadt, beim Amtsgericht oder bei der Polizeidienststelle tun.