Velbert. . Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen – der viel diskutierte Gesetzesvorstoß der Landes-CDU ist für die Stadt Velbert nichts wirklich Neues, ist sie mit einem solchen Versuch doch bereits einmal gescheitert.

Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen – der viel diskutierte Gesetzesvorstoß der Landes-CDU ist für die Stadt Velbert nichts wirklich Neues, ist sie mit einem solchen Versuch doch bereits einmal gescheitert. Nach den Alkoholexzessen und der Randale im Herminghauspark im April 2009 plante der Stadtrat ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit – und scheiterte damit an der bestehenden Rechtslage.

„Wir hatten die Hoffnung, dass wir das dürfen“, erinnert sich Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. „Die Idee, die Zielrichtung eines generellen Alkoholverbots gab’s ganz eindeutig. Aber dann haben uns die Juristen gesagt, dass so etwas nicht möglich ist.“

Mit der Park-Satzung „nach geltendem Recht gehandelt“

Der Rat beschloss letztlich im Februar 2010 eine entschärfte Version: eine Parksatzung vor dem Hintergrund des Jugendschutzes, die im Herminghauspark, im Freizeitpark Höferstraße und auf dem alten Pferdemarkt in Langenberg den Konsum von Alkohol verbietet. „Damit haben wir nach geltendem Recht und Gesetz gehandelt“, sagt Blißenbach. Und man hat das Problem der Saufgelage im „Hermi“ schnell in den Griff bekommen. „Es gibt gewisse kleinere Verlagerungen, aber nichts, was vergleichbar wäre“, sagt der Stadtsprecher.

Kein Wunder, dass Hans-Joachim Blißenbach den Vorstoß der Landes-CDU begrüßt. „Jede Initiative, die dazu dient, exzessiven Alkoholkonsum einzudämmen, ist zu begrüßen“, betont er. „Leider ist übermäßiger Alkoholkonsum gesellschaftlich anerkannt – und somit auch ein gesellschaftliches Problem.“ Obwohl es in Velbert noch etliche Orte gibt, an denen sich Trinker treffen – beispielsweise die Grünanlage am Offers­platz – gibt es laut Blißenbach nur punktuell Beschwerden von Bürgern.

Mediziner warnt: „Solche Leute nicht aus der Gesellschaft verdrängen“

Als nachvollziehbaren, aber dennoch verkürzten Vorstoß bezeichnet Dr. Rainer Thiemeier, Oberarzt in der Fachklinik Langenberg, den CDU-Vorstoß. „Sicher: Größere Gruppen von Trinkern in der Öffentlichkeit sind kein erfreulicher Anblick und können sogar etwas Bedrohliches haben“, sagt der Suchtexperte. „Doch die Tendenz der Gesellschaft, solche Leute abzudrängen, ist der eigentliche Skandal. Gerade für schwer chronifiziert Suchtkranke gibt es Behandlungskonzepte, die es vermehrt umzusetzen gilt.“

Die Diskussion über das Trinken in der Öffentlichkeit sei oft verkürzt. „Es nimmt ja nicht ab sondern zu – man hat zwar die Leute an einer Stelle verdrängt, aber woanders kommen sie wieder zum Vorschein.“ Außerdem sei der Alkoholkonsum ja nur ein kleiner Teilaspekt des Problems: „Unter diesen Leuten sind ja nicht nur Alkoholkranke, sondern auch Drogenabhängige und Obdachlose.“ Viele davon seien nicht greifbar für unser Suchthilfesystem. „Sie zu verdrängen kann aber auch nicht die Lösung sein.“