Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen, mit zum Teil erheblichen Auswirkungen für die Verbraucher. Die WAZ stellt einige vor.
Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen, mit zum Teil erheblichen Auswirkungen für die Verbraucher. Die WAZ stellt einige vor.
Energie und Umwelt
Erst in diesem Jahr treten einige Vorschriften des bereits im August 2011 geänderten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft. Wesentliche Verbesserungen für die Kunden: Sie sollen den Stromanbieter schneller wechseln können sowie in Verträgen und Abrechnungen umfassender informiert werden. Das bereits 2010 von der Europäischen Union reformierte Energieeffizienzlabel wird auf Haushaltsgeräten prangen. Gemäß der Öko-Design-Richtlinie verschwinden energiefressende Haushaltsgeräte nach und nach vom Markt. Die Novelle des Erneuerbare-Energien -Einspeisegesetzes (EEG) sieht eine geringere Vergütung für Solarstrom vor. Das giftige Cadmium verschwindet aus vielen Produkten. Ein Label auf den Reifen von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen klärt über Lärm und Spritverbrauch auf. Autofahrer müssen sich auf neue Umweltzonen einstellen.
Schnellerer Wechsel des Versorgers
Strom- und Gaskunden sollen in Zukunft schneller den Anbieter wechseln können – das schreibt das bereits im vergangenen August novellierte Energiewirtschaftsgesetz vor. Umgesetzt wird die Änderung allerdings erst zum 1. April dieses Jahres. Wenn der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat, muss der Wechsel zwingend innerhalb von drei Wochen unter Dach und Fach sein.
Anders als bisher ist es dann übrigens nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist; ab April kann die Lieferung von Strom und Gas dann neuerdings an jedem x-beliebigen Wochentag beginnen.
Bessere Information der Stromkunden
Ab Anfang Februar sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren. Dazu gehören etwa Hinweise zu Kündigungsterminen und –fristen. Ob viel oder wenig Energie in den Haushalt fließt, soll eine Grafik aufschlüsseln, die der Rechnung beiliegt.
Auch wenn's Ärger mit dem Versorger gibt, kann künftig ein Blick aufs Papier helfen. Denn dort müssen die Lieferanten die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. Dazu müssen sie Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie nennen, die seit Anfang November tätig ist. An diese Schlichtungsstelle wenden kann sich allerdings nur, wer sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte. Außerdem muss die Rechnung künftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages im Briefkasten des Verbraucher landen.