Velbert. . Laubsauger sind umstritten. Auf der einen Seite ersparen sie den Technischen Betriebe viel Arbeitszeit. Auf der anderen Seite zerstören sie Lebensraum.

Kaum sinken die Temperaturen, fallen auch die letzten Blätter zu Boden. An der Frage, wie man der bunten Baumpracht Herr werden kann, scheiden sich die Geister. Während die einen zur althergebrachten Methode und damit zu Rechen und Besen greifen, um das Laub zusammenzukehren, statten sich andere mit den neuesten Hightech-Geräten aus und machen mit Laubbläsern lautstark den Blätterbergen den Garaus.

Einen Ansturm auf letztgenannte Geräte erlebt zur Zeit Lutz Wernicke, Verkäufer für „Gartenhartgeräte“ bei Obi. „Im Moment fällt das Laub aufgrund der Temperaturen gewaltig, das merken wir sofort an der gestiegenen Nachfrage.“ Der Fachmann erklärt, worin sich das bestehende Angebot unterscheidet: „Es gibt sowohl reine Laubbläser, die in der Regel mit einem Benzinmotor betrieben werden, als auch elektronische Geräte, die blasen, saugen und häckseln sogar direkt das Laub.“

So laut wie ein Rasenmäher

Mieter, die sich Bürgersteig oder Grünfläche mit einem blaswütigen Nachbarn teilen, kennen sich sicher auch mit dem größtem Nachteil dieser Maschinen, ihrer Lautstärke, bestens aus. „Zwischen 98 und 108 Dezibel, vergleichbar mit einem Benzinrasenmäher, sind die Geräte laut“, erläutert Wernicke. Er selbst findet die Maschinen praktisch und setzt sie ein, um mit den Blättermassen seines Kirschbaums im heimischen Garten fertig zu werden. „Ich habe keine Lust zu fegen.“ Außerdem könne man mit den Geräten schneller seinen Pflichten nachkommen, denn genau wie die Schneeräumpflicht gelte, müssten Hausbesitzer bzw. Bewohner auch für laubfreie Bürgersteige sorgen, weiß der Experte.

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Auch bei den Technischen Betrieben setzt man auf Motorenstärke. „Wir haben fünfzehn Laubbläser im Bereich Grün zur Reinigung von Grünflächen wie dem Herminghauspark und vier im Bereich der Straßenreinigung im Einsatz, das spart sowohl Zeit als auch Arbeitskräfte“, nennt Stadtsprecher Hans-Joachim Blissenbach die wirtschaftliche Komponente.

Er weist darauf hin, dass weder die städtischen Mitarbeiter noch der Mieter nebenan rund um die Uhr Laub entfernen dürfen. „Für beide gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, nach der Laubbläser werktags nicht zwischen 20 und 9 Uhr und auch nicht während der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr eingesetzt werden dürfen.“ An Sonn- und Feiertagen sei der Einsatz komplett verboten. Ausnahmen gelten nur für Industriegebiete: „Hier darf das Laub nicht zwischen 22 und 6 Uhr morgens entfernt werden.“

Nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Für Wilhelm Knebel von der Naturschutzorganisation BUND gehört das Laubwegblasen eindeutig zu den schlechten Herbst-Aktionen. „Laub gehört grundsätzlich in den Garten. So sollte man es auf jeden Fall unter den Hecken belassen, weil es zusammen mit Humus und Reisig einen guten Unterschlupf für Igel und andere Kleintiersäuger bietet.“ Darüber hinaus würden bei dieser Art der Gartenpflege viele Insekten getötet, die normalerweise Tieren wie Vögeln als Nahrung dienen. Für geradezu überflüssig hält er es, Beete vom Laub zu befreien: „Sie haben, wenn sie stattdessen ihr Beet mit Torf winterfest machen, nur im Frühjahr mehr Arbeit.“ Dann müsse nämlich der durch den Torf übersäuerte Boden erst wieder durch Kalk urbar gemacht werden. Wer Torf aus dekorativen Gründen dem Laub vorziehe, verfolge seiner Ansicht nach ein naturfeindliches Schönheitsideal.