Velbert. . Legionellen-Bakterien vermehren sich im warmen Wasser und treten damit häufig in Leitungen von ungenutzten Duschen auf, in denen das Wasser längere Zeit bei Temperaturen von 25 und 55 Grad steht.

Laut Zahlen des Umweltbundesamtes erkranken jährlich in Deutschland an die 20 000 bis 32 000 Personen an ambulant erworbenen Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen wurden. In Deutschland gilt die Legionellose als bedeutendste Krankheit, die durch Wasser übertragen werden kann. Die Legionellen-Bakterien vermehren sich dabei im warmen Wasser, und treten damit häufig in Leitungen wie z. B. denen von ungenutzten Duschen auf, in denen das Wasser längere Zeit bei Temperaturen von 25 und 55 Grad steht.

Die vielen Krankheitsfälle haben nun zu einer Verschärfung der Trinkwasserverordnung geführt. „Während Betreiber öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder und Krankenhäuser bereits seit längerem verpflichtet sind, ihre Gebäude auf Legionellen zu überprüfen, gelten diese Bestimmungen seit dem 1. November auch für gewerbliche Betreiber und Vermieter“, erläutert Daniela Hitzemann, Sprecherin der Kreisverwaltung in Mettmann.

Allerdings gilt dies nur für Häuser, die über eine zentrale Anlage zur Warmwasseraufbereitung verfügen, die über 400 Liter umfasst. „Vermieter solcher Anlagen haben mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung jetzt eine Anzeigepflicht“, darauf weist die Sprecherin hin. Gleichzeitig macht sie aber deutlich, dass kein Grund zum überstürzten Handeln bestehe: „Das Gesetz gilt seit November und sieht eine Prüfung jährlich vor, so dass noch genügend Zeit bleibt.“ Auch gebe es noch keine konkreten Durchführungsbestimmungen oder offizielle Meldebögen. „Diejenigen Hausbesitzer, die sich jetzt melden, erhalten vom Kreisgesundheitsamt eine Liste mit Laboren, die sie dann mit der Untersuchung beauftragen können.“ Sie bittet darum, diese Benachrichtigung abzuwarten und nicht schon vorher auf eigene Faust eine Untersuchung anzuordnen.

Da das Gesetz noch frisch ist, ist der überwiegende Teil der Velberter Wohnungsgenossenschaften zur Zeit noch mit der Sichtung beschäftigt. So erklärt Svenja Wagner, Sachbearbeiterin, Vermietung und Wohnungseigentumsverwaltung, der Baugenossenschaft Niederberg: „Wir sind gerade dabei, Daten zu sammeln. Unsere technischen Mitarbeiter haben aber bereits Seminare zu dem Thema besucht. Darüber hinaus wurden die Eigentümergemeinschaften über das geänderte Trinkwassergesetz und die entsprechenden Maßnahmen informiert.“

Ähnlich gelassen nimmt auch Klaus Jaeger, Vorstandsvorsitzender des Spar- und Bauvereins Velbert die Gesetzerweiterung auf: „Wir haben geschätzt nur etwa zehn Objekte, für die die neue Regelung gilt, alle übrigen Häuser sind mit Durchlauferhitzern oder kleineren Wasseraufbereitungsanlagen ausgestattet.“ Wer die Kosten in den zu überprüfenden Häusern trägt, will er noch offen lassen. „Das Gesetz ist noch zu frisch, ich kenne bisher weder die Kosten für die anfallenden Untersuchungen noch kann ich eine Aussage darüber treffen, ob das auf die Betriebskosten angerechnet wird.“ Für überflüssig hält Daniel Giuliani von der Wohnungsbaugesellschaft Wobau die neue Regelung: „Wir haben zwar einige hundert Wohneinheiten mit solchen Wasseraufbereitungsanlagen, aber die werden sowieso einmal jährlich von uns gewartet. Außerdem sind sie so eingestellt, dass sie mögliche Legionellen-Bakterien abtöten.“