Velbert. . Kreis Mettmann und Landwirtschaft schlossen Kooperationsvertrag zur landwirtschaftsverträglichen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Die landwirtschaftliche Fläche des Kreises Mettmann hat sich in den vergangenen 18 Jahren um eine Größe von rund 500 Fußballfeldern verkleinert. Wie bei der A 44 verschlingt der eigentliche Ausbau oft nur ein Viertel der Fläche. Zusätzlich sind bei diesem Autobahn-Projekt nach alter Gesetzeslage weitere 180 Hektar als Ausgleichsflächen umgesetzt worden. Mit diesem „Flächenfraß“ soll nun Schluss sein.
„Mit dem Kooperationsvertrag zwischen Kreis und Landwirtschaft versuchen wir den Flächenverbrauch gemeinsam zu minimieren“, erklärt Martin Dahlmann, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Mettmann. „In Zukunft sollen bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht nur die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Die Vereinbarung stellt sicher, dass die Maßnahmen landwirtschaftlich verträglich umgesetzt werden.“ Täglich gehen in Nordrhein-Westfalen durch Bebauung, Straßenbau und für den ökologischen Ausgleich rund 15 Hektar verloren.
Landrat Thomas Hendele versprach, im Sinne der Kooperationsvereinbarung den Ausgleich so zu lenken, dass sie verträglich für die Landwirte bleiben. „Dabei sollen Landschaftsplanung und Ausgleichsmaßnahmen stärker verzahnt werden“, so Hendele. Zu Zielen der Vereinbarung gehöre, den Verbrauch bisher nicht technisch bebauter Flächen zu verringern. Vorhandene Biotope sollen aufgewertet und ökologisch wertvolle Flächen erhalten und aufgewertet werden.
Der Schwerpunkt im Kreis soll auf Erhalt, Vermehrung und Anreicherung von Grünland liegen. Neuaufforstungen kämen nur in Betracht, wenn Eingriffe im Wald dies zwingend erfordern. Als Arbeitsgrundlage der Flächenauswahl diene in erster Linie der Landschaftsplan des Kreises Mettmann. Aus ihm sollen Leitbilder und Maßnahmenkataloge entwickelt werden.