Velbert. . Zum Urlaub gehört auch Absicherung. Wenn jemand eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, heißt es nicht, dass er bei frühzeitiger oder verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub abgesichert ist.
Eine plötzliche Erkrankung oder eine schwere Unfallverletzung können die bereits bezahlte Urlaubsreise hinfällig machen. „Wer keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf den Stornokosten sitzen. Nur ein Tarif mit Vollschutz deckt eine vorzeitige und verspätete Rückkehr aus dem Urlaub ab“, erklärt Andreas Adelberger, Leiter der Verbraucherzentrale der Stadt.
Wer aufgrund einer Erkrankung eine Reise nicht antreten kann, sollte sich sofort beim Versicherer melden und sich ein Attest beim Arzt besorgen. Wenn nicht klar ist, ob die Erkrankung vorhersehbar war, würden viele Versicherungen nicht haften. Oft mache ein einmaliger Vertag Sinn. „Jahresverträge sind nur sinnvoll für Kunden, die jedes Jahr eine Reise planen und wenn der Urlaub immer etwa gleichviel kostet.“ Eine gute Rücktrittsversicherung, die für das ganze Jahr gilt, gibt es bei Reisen bis 500 Euro schon für 20 Euro, bei teureren Reisen bis 5000 Euro fallen Kosten von 60 bis 150 Euro pro Jahr an.
Testberichte der Versicherungen sind in der Beratungsstelle oder auf der Internetseite der Verbraucherzentrale nachzulesen. Adelberger rät bei teuren und längeren Reisen, speziell wenn es in andere EU-Staaten geht, sich persönlich in der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, um die individuell beste Police zu finden. Von Angeboten im Internet rät er ab: „In jedem Fall sollte beim Anbieter vor Vertragsabschluss nachgefragt werden, wie lange der Vertrag gilt, ob er sich automatisch verlängert und welche Leistungen inbegriffen sind“.