Velbert. . Drei Wochen im Jahr werden von der Agentur für Arbeit genehmigt. Allerdings muss die Reise abgestimmt werden. Aussicht auf Vermittlung darf in diesem Zeitraum nicht bestehen.

Morgen beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Für viele Arbeitslose stellt sich dann wieder die Frage, ob sie in den Urlaub fahren dürfen. Hierfür gibt es eine klare gesetzliche Regelung, auf die die Agentur für Arbeit hinweisen möchte.

Arbeitslose können für maximal drei Wochen im Kalenderjahr in Urlaub fahren und dabei weiter ihr Arbeitslosengeld erhalten. Allerdings wird die Reise nur dann genehmigt, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit besteht, keine berufliche Bildungsmaßnahme vorgesehen und der Urlaub mit der Agentur für Arbeit vor Beginn der Reise abgestimmt ist.

Auch Abwesenheiten von bis zu sechs Wochen innerhalb eines Kalenderjahres kann die Agentur für Arbeit zustimmen. Das Arbeitslosengeld kann aber nur in den ersten drei Wochen gezahlt werden. Arbeitslose, die eine mehr als sechswöchige Reise planen, haben für die gesamte Zeit der Reise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Nicht ohne Absprache verreisen

Der Kontakt zur Arbeitsagentur ist beim Thema Abwesenheit dringend geboten. Wer verreist, ohne mit der Agentur zuvor eine Absprache getroffen zu haben, verliert seine „Stütze“: In diesen Fällen besteht für die Dauer der Abwesenheit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, so dass bereits ausgezahlte Leistungen zurück gefordert werden und damit auch der Krankenversicherungsschutz unterbrochen wird. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Urlaubsreisen. Jede Abwesenheit vom gemeldeten Wohnort – unabhängig vom Grund – muss der Agentur für Arbeit vorher angezeigt werden. Wer arbeitslos ist und in Urlaub fahren möchte, meldet seinen Urlaub am besten telefonisch bei der Agentur für Arbeit. Dies sollte eine Woche vor dem Urlaubsantritt erfolgen. Normalerweise gibt es dabei auch kein Problem: In den meisten Fällen erteilt die Agentur für Arbeit gleich telefonisch die Genehmigung.

Weitere Fragen rund um das Thema Ortsabwesenheit beantwortet die Agentur für Arbeit immer montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Servicenummer 01801/555 111. Unter dieser Nummer können Arbeitslose auch ihren Urlaub genehmigen lassen.