Diese Beobachtung bestätigt jeder: Die Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr – im fließenden wie im ruhenden – nimmt zu. Beim Gegensteuern müssen die schwächsten Teilnehmer – Fußgänger, Radfahrer, Schwerbehinderte – besonders geschützt werden. Ermessensspielräume für die Behörde? Ein Behindertenparkplatz ist nur dann sinnvoll, wenn er unabhängig von der übrigen Parkraumsituation verfügbar ist.