Kreis Mettmann. .
Lebensmittelbetriebe dürfen spanische Gurken nur noch vertreiben oder verarbeiten, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen ist, dass sie nicht mit Ehec belastet sind. Dies hat das Verbraucherschutzministerium NRW entschieden.
Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Mettmann stellt klar, dass diese Regelung auch für alle im Kreis ansässigen Betriebe gilt. Bei den in Frage kommenden Unternehmen handelt es sich sowohl um Importeure sowie Groß- und Einzelhändler als auch beispielsweise um Gaststätten, Imbisse und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung.
Bisher gibt es noch keine Sicherheit, ob neben spanischen Gurken nicht noch weitere Gemüsearten betroffen sind, die roh verzehrt werden.
Verzicht auf Rohkost
Daher wird Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Gaststätten und Imbissen dringend empfohlen, grundsätzlich auf ein Rohkost-Angebot zu verzichten, solange ihr Lieferant nicht bestätigt, dass die Ware Ehec-frei ist.