Betreibt die WAZ Velbert hier das Geschäft der Antifa, einer verdeckt arbeitenden Organisation, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und zu der einem zuerst Wandschmierereien und gewalttätige Autonomen-Aktionen einfallen?

Nein. Im vorliegenden Fall war die Antifa ausschließlich Auslöser für Recherche. Denn der Vorwurf wiegt schwer: So wenig wie die Bürgerschaft linksradikale Elemente in ihren Gremien und Vereinen dulden sollte, die die Legitimität des Rechtsstaates zumindest in Frage stellen, so wenig sollten rechte Kräfte in Bereichen zur Entfaltung kommen dürfen, wo Eltern ihren Nachwuchs vertrauensvoll in der Freizeit abliefern. Ein Judo-Verein ist so eine Einrichtung.

Der zweite Vorsitzende des Velberter Judo-Clubs ist ein Mensch, der nationale Lieder singt – und sich dazu bekennt. So weit, so klar. Das sollten die Mitglieder des VJC wissen und dann intern zur Entscheidung kommen, ob das so sein darf. Das sieht Ratsherr Schmidt richtig, der Verein ist jetzt am Zuge. Und nicht die Politik. Ob oder inwieweit Belange unseres Rechtsstaates betroffen sind und das Gemeinwesen in irgendeiner Form gefährdet ist, ist Sache des Staatsschutzes.