Die Windenergie soll in NRW massiv ausgebaut werden. Wie aus einem neuen Erlass der rot-grünen NRW-Landesregierung zum Bau von Windparks hervorgeht, sollen alle Höhenbeschränkungen entfallen. Anlagen bis 150 Meter Höhe wären dann möglich. Gleichzeitig werden die Mindestabstände der Windspargel zu Siedlungsräumen und Schutzgebieten gelockert. Diese Großanlagen erreichen Leistungen über 3,5 Megawatt.

Bis zu 150 m Höhe

Das Ziel von SPD und Grünen ist es nun, durch eine Liberalisierung der Bauregeln den An­teil der Stromerzeugung aus bewegter Luft von heute drei Prozent auf mindestens 15 Prozent im Jahr 2020 zu steigern. Höhenbeschränkungen sollen nur noch in Einzelfällen erlaubt sein.

Die Liberalisierung soll vor allem das sogenannte Repowering erleichtern: alte Kleinanlagen an windreichen Standorten sollen durch modernere Großanlagen ersetzt werden. Rot-Grün hofft so, seine Ausbauziele ohne großen Flächenverbrauch zu erreichen.