Velbert. .
Plötzlich fand er sich selbst auf der Anklagebank wieder. Ein 55-jähriger Anwalt aus Velbert musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll in acht Fällen Mandantengelder veruntreut haben. Der Schaden summiert sich auf etwa 35 000 Euro.
Wegen des Vorwrufs der Untreue musste sich ein 55-jähriger Anwalt vor dem Amtsgericht Velbert verantworten. Am Mittwoch hatte sich der Jurist immerhin die Anreisekosten gespart. Polizeibeamte holten den 55-Jährigen zu Hause ab. Sie führten ihn auf Anordnung von Richter Michael Dittmann vor, weil er zum Verhandlungsbeginn um 10.30 Uhr nicht erschienen war. Der Angeklagte, der nach außen Souveränität demonstrierte, gab eine kurze Erklärung ab: „Ich hatte den Termin auf 11.30 Uhr fixiert.“
Zu den Vorwürfen wollte sich der später stotternde Mann vor Gericht nicht im Detail äußern. Musste er auch nicht: Er habe schriftlich gestanden. „Dem ist nichts hinzuzufügen.“ Es war unstrittig: Der Angeklagte hatte sich an Geldern, die ihm von Mandanten anvertraut worden waren, bedient. Meist waren es Versicherungszahlungen, die auf dem Konto des Anwaltes landeten. Er sollte die Summen an seine Mandanten weiterleiten. Dort kam das Geld jedoch nie an.
Private Probleme bewegten Anwalt zum Griff in die Geschäftskasse
Es waren wohl private Probleme, die den Rechtsanwalt zu dem Griff in die Geschäftskasse bewegten. Er gestand: „Ich hab’s wirtschaftlich nicht mehr hingekriegt.“ Es habe sich ein Loch nach dem anderen aufgetan. Er habe nie beabsichtigt, das Geld dauerhaft zu unterschlagen. Die Gesetzeslage war für das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft gleichermaßen klar. Die Staatsanwaltschaft zitierte ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003. Demnach dürfen Anwälte nur über Mandantengelder verfügen, wenn sie ein Zweitkonto führen und gleichzeitig liquide genug sind, um den Fehlbetrag jederzeit auszugleichen. Alles andere ist strafbar.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. „Es kann nicht von einer positiven Entwicklung ausgegangen werden.“ Die Taten seien „schon fast gewerbsmäßig“ begangen worden. Der Anwalt, dem nach 28 Jahren die Lizenz entzogen worden war, forderte eine Bewährungsstrafe.
Richter Dittmann und die Schöffen zeigten keine Gnade und schlossen sich der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einem Bewährungsverzicht an. Zwei Jahre und drei Monate muss der Angeklagte hinter Gitter. Wenn nicht eine andere Instanz das Urteil wieder aufhebt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt musste sich bereits in weiteren ähnlichen Fällen vor Gericht verantworten und wurde verurteilt. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte in Revision gegangen ist.
Das Gericht sprach auch ein dreijähriges Berufsverbot für den Anwalt aus. Das könne aber trotzdem lebenslänglich von Bedeutung sein, verdeutlichte Richter Dittmann: „Wir können uns kaum vorstellen, dass die Anwaltskammer eine neue Zulassung erteilt.“