Velbert. Polizei beschlagnahmt Waffe in Fahrzeug einer Hochzeitsgesellschaft. Gegen welches Gesetz der Schütze verstoßen hat, welche Strafe ihn erwartet.

Ein Autokorso, der am Samstag im Rahmen einer Hochzeit in Velbert stattfand, hat ein juristisches Nachspiel: Nachdem ein Anwohner neben Hupen auch Schüsse gehört hatte, rückte die Polizei an: In Höhe Heidestraße/Heiligenhauser Straße wurden zwei Fahrzeuge gestoppt.

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Bei der Durchsuchung eines der Autos fanden die Beamten laut einer Polizei-Sprecherin eine sogenannte SRS- bzw. PTB-Waffe. Dabei handelt es sich um Schreckschuss- oder Signalwaffen, die Platzpatronen oder pyrotechnische Ladungen verschießen, ohne dass dabei Geschosse durch den Lauf getrieben werden.

Wer eine solche Waffe in der Öffentlichkeit führt, braucht einen „Kleinen Waffenschein“

Laut der Polizeisprecherin ist für das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder eines anderen „befriedeten Besitztums“) ein „Kleiner Waffenschein“ vorgeschrieben. „Befriedetes Besitztum“ ist nach einer Definition des Oberlandesgerichtes Frankfurt „ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Bewegliche Besitztümer wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe oder Autos fallen laut der Definition nicht darunter.

Diese Patronenhülsen wurden von der Polizei in Velbert sichergestellt. 
Diese Patronenhülsen wurden von der Polizei in Velbert sichergestellt.  © A.B. | A.B.

Polizei in Velbert hat Waffe beschlagnahmt, unklar ist, wer sie abgefeuert hat

Hinzu kommt: Das Schießen mit PTB- bzw. SRS-Waffen außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums ist – außer in Fällen der Notwehr und des Notstandes – grundsätzlich verboten. Keiner der Fahrzeuginsassen verfüge über den erforderlichen „Kleinen Waffenschein“, so die Polizeisprecherin weiter. Unklar sei, wer die Waffe abgefeuert habe. Es gebe zwei mögliche Beschuldigte. Die Waffe wurde beschlagnahmt.

Der Vorwurf lautet demnach: Verstoß gegen § 52 Abs. 3 Nr. 2a Waffengesetz. Diese Straftat kann mit einer Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Vorfälle dieser Art sind laut Polizei in Velbert „äußerst selten“

Vergleichbare Vorfälle seien in Velbert „äußerst selten“, so die Polizeisprecherin: Allerdings liege die letzte Meldung erst kurze Zeit zurück: Im Januar hätte es Hinweise darauf gegeben, dass ebenfalls aus einem Hochzeitskorso heraus eine Schusswaffe abgefeuert worden sei. Allerdings, so die Behördensprecherin weiter, sei in dem damaligen Fall keine Waffe festgestellt und darum keine Anzeige geschrieben worden.