Velbert. 2007 wurde die Flugbegleiterin in Velbert ermordet. 17 Jahre nach der Tat klagt die Staatsanwaltschaft nun den mutmaßlichen Täter an.
17 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Velberterin Claudia Knapp (47) in ihrer Wohnung im Februar 2007 hat die Staatsanwaltschaft nun einen Mann des Mordes angeklagt: Bei dem Geschehen sei er bezahlter Auftragstäter gewesen. Darüber informierte das zuständige Landgericht Wuppertal auf Anfrage der WAZ. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich diese spektakuläre Wende im Fall abgezeichnet.
Die Richterinnen und Richter prüfen derzeit die Vorwürfe vorläufig anhand der Akten. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Hintermann soll der sechs Jahre ältere Ex-Ehemann der Getöteten gewesen. Er verstarb vier Tage nach der Tat an seiner damaligen Adresse in Bensheim in Südhessen. Mit der Anklage wird nach 17 Jahren erstmals bekannt, was sich zur Überzeugung der Ermittlerinnen und Ermittler ereignet haben soll.
Das ereignete sich 2007 in der Wohnung von Claudia Knapp in Velbert
Claudia Knapp wurde am 1. Februar 2007, einem Donnerstag, von ihrem Sohn (damals 14) tot in der Wohnung gefunden. Er war nach der Schule nach Hause gekommen. Zeugen berichteten: Am Morgen habe ein Mann mit roter Mütze an der Haustür an der Friedrichstraße geklingelt und die Sprechanlage benutzt. Die Beschreibung damals: Er sei 35 Jahre alt, 175 Zentimeter groß. Es gab eine Flugblatt-Aktion, eine Belohnung war ausgesetzt. Dennoch wurde der damals Verdächtige nicht gefunden.
Mann, der damals von Zeugen beobachtet wurde, soll laut Staatsanwaltschaft der Täter sein
Der Mordanklage zufolge soll der Angeklagte dieser gesuchte Mann gewesen sein. Ob Knapp den Besucher kannte, hat bislang niemand mitgeteilt. Sie habe ihn in die Wohnung eingelassen. Beide seien in die Küche gegangen. Dort habe er sie erschlagen: Schläge mit einem Gegenstand hätten die Frau so schwer verletzt, dass sie am Blutverlust verstorben sei.“
Einzelheiten zum Fall wurden nie öffentlich, weil es Täterwissen ist
Die Einzelheiten hatten die Ermittler nie offenbart: Es handelt sich um Täterwissen. Damit könnte sich ein Beteiligter verraten. Bekannt war, dass es am Tatort den genetischen Fingerabdruck eines damals Unbekannten gab. Für diese DNA-Spur hatte die Polizei einen Serientest unter Kunden eines Innenstadt-Fitness-Studios durchgeführt. Die Reihentests verliefen ohne Treffer. Die DNA soll aber vergangenes Jahr zur Ermittlung des Angeklagten geführt haben. Er wurde am 1. September 2023 in Hessen festgenommen.
Offen bleibt vorerst, wie sich der getrennt von Knapp lebende Ehemann und der Angeklagte kennengelernt haben sollen.
Mordkommission ermittelte über Jahre hinweg
In dem Fall ermittelte über Jahre eine Mordkommission der Polizei. Untersucht wurden vielfältige Hintergründe. Knapp arbeitete als Stewardess auf internationalen Flügen. Sie hatte Verbindungen in den Raum Frankfurt. Eine Verbindung der Tat zu ihrer Arbeit hielten die Beamten für möglich. Entsprechend überregional wurde nach Hinweisen gesucht.
Ehemann von Claudia Knapp geriet schnell ins Visier der Polizei
Früh ins Visier der Ermittlerinnen und Ermittler kam der 53 Jahre alte Ex-Ehemann. Bei seinem Tod gehen die Behörden von Suizid aus. Die Umstände dazu sind nicht bekannt geworden.
Töten gegen Bezahlung
Die vorsätzliche Tötung eines Menschen steht als Totschlag unter Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren.
Bei Heimtücke, Lustmord oder weiteren, erschwerenden Umständen liegen sogenannte Mordmerkmale vor. Dann gibt es lebenslange Freiheitsstrafe.
Töten gegen Bezahlung stellt als Habgier ein Mordmerkmal dar.
Im Landgericht Wuppertal müssen die Berufsrichterinnen und Richter die Anklage zunächst anhand der Ermittlungsakten prüfen. Sie entscheiden, ob sich der Angeklagte einer öffentlichen Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer stellen muss. Derzeit darf seine Verteidigung dazu rechtlich Stellung nehmen. Die Anklage geht bei einer bezahlten Auftragstat von Mord aus. Diesen Punkt müssen die Richterinnen und Richter ebenfalls unabhängig prüfen.
Urteil und Strafe gibt es nur nach einer öffentlichen Hauptverhandlung. Einen Termin zur Entscheidung gibt das Landgericht Wuppertal noch nicht an.