Velbert. Die Velberter Verbraucherberater sehen erfreuliche Entwicklungen im neuen Jahr. Sie raten dringend zum Kassensturz bei Verträgen.

Es gibt sie noch: Die absoluten Preis-Ausreißer nach oben wie beim Olivenöl und auch solche nach unten, so wie Butter. Doch nachdem im November die Inflationsrate zum fünften Mal in Serie gesunken ist, keimt in der Beratungsstelle Velbert der Verbraucherzentrale (VZ) NRW nun so sachte die Hoffnung, dass die seit zwei Jahren andauernden drastischen Preiserhöhungen und Kostensteigerungen aufhören. „Und dass damit auch wieder Leute mit schmalem Budget etwas auf die hohe Kante legen können“, sagt Andreas Adelberger. „Vier Prozent sind aktuell drin“, so der Leiter der Einrichtung. Er rät dazu, kostenlose Tages- und Festgeldkonten ins Auge zu fassen, statt Geld auf einem zinslosen Girokonto „entwerten“ zu lassen. A und O sei es jedoch, „auf jeden Fall“ auf eine Einlagensicherung zu achten. Die sei innerhalb Deutschlands top.

Das Jahr 2024, urteilt der versierte Praktiker, beschere Kunden und Verbrauchern durchaus „rechtlich ein paar erfreuliche Aspekte“.

Verträge auch in Velbert auf den Prüfstand stellen

Heizen - so wie hier mit einer Gastherme - wird immer teurer. Und das Abrechnen künftig auch noch komplizierter als bisher.
Heizen - so wie hier mit einer Gastherme - wird immer teurer. Und das Abrechnen künftig auch noch komplizierter als bisher. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Grundsätzlich gilt aber unverändert sein dringender Appell „Kümmern, kümmern und noch mal kümmern“, seine Verträge checken und auf den Prüfstand stellen: ob Energie, Telekommunikation oder Versicherungen. Eon verdoppele zum 1. Februar knapp die Grundversorgung beim Heizstrom, also für Nachtspeicher und Wärmepumpe. Das betreffe hier Bürger in gleich mehreren Städten im Kreis Mettmann, so auch in Heiligenhaus. „Das killt die Leute, wenn sie nichts dagegen machen.“

Bei Neuverträgen monatlicher Ausstieg möglich

Alle Verträge aus der Krisenzeit, die jetzt hoffentlich vorbei sei, gehörten unter die Lupe genommen. In diesem Kontext erinnert Andreas Adelberger auch an die Regelung - allerdings nur für Neuverträge seit März 2022 -, derzufolge diese seither nach Ende der Mindestlaufzeit monatlich gekündigt werden können. Wer im alten Vertrag verbleibe, der riskiere eine wohlgemerkt zulässige Jahresverlängerung nach altem Recht zu möglicherweise vorher erhöhten Preisen. „Wir helfen gerne und beraten, schauen zusammen mit den Ratsuchenden genau in die Verträge, etwa bei den Laufzeiten.“

Schadensersatz für Betroffene einklagen

Als „Riesenfortschritt, auch gegenüber Musterklagen“ wertet das Team der hiesigen Beratungsstelle die neue sogenannte Abhilfeklage. Sie eröffne Verbänden wie etwa der VZ die Möglichkeit, für Verbraucher Schadensersatz einzuklagen. „Diese müssen sich dafür bei Interesse nur ins Klageregister eintragen. Das geht online und kostet nichts.“ Zum Tragen komme die Abhilfeklage beispielsweise im Fall der Entschädigung bei Flugausfall, bei ungerechtfertigten Preiserhöhungen sowie Preissteigerungsklauseln in den jeweiligen AGB. „Wer wissen will, was läuft, guckt einfach auf www.sammelklagen.de.“

Schneller zu Rechtssicherheit

Die Berater - hier Andreas Adelberger in einem Gespräch - setzen sich mit den Ratsuchenden zusammen und helfen, wo sie nur können.
Die Berater - hier Andreas Adelberger in einem Gespräch - setzen sich mit den Ratsuchenden zusammen und helfen, wo sie nur können. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Schnellere Rechtssicherheit bei Massenverfahren eröffne wiederum das sogenannte Leitentscheidungsverfahren. Damit werde eine neue Möglichkeit für den Bundesgerichtshof geschaffen, grundsätzliche Rechtsfragen in sogenannten Massenverfahren zu klären. Das komme etwa bei Einzelklagen zu ähnlich gelagerten Verbraucherfällen wie beim Dieselskandal in Betracht.

Sanierungsstand des Hauses wird wichtiger

Kein Entkommen gibt’s beim Thema der CO₂-Bepreisung auf fossile Energien. Nicht nur, weil sich das aufs Heizen mit Öl sowie Gas und ebenso aufs Tanken auswirkt. Falls nämlich die Zentralheizung bzw. Energie über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird, hat der Vermieter je nach Sanierungsstand des Gebäudes eine Erstattung von null Prozent - das bedeutet top saniert - bis hoch zu 95 Prozent - im Fall von unsaniert - zu leisten. Die andere Variante: Wenn Mieter einen Vertrag direkt mit einem Energieversorger haben, müssen sie für die Kostenaufteilung aktiv werden: Also den CO₂-Preis von Vermieter einfordern und zuvor den Eigen-Anteil über das passende Onlinerechentool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Berechnung und zur Aufteilung von Kohlendioxid-Kosten selbst ermitteln. Nach wie vor, bekräftigt Adelberger, „sollte Sparen weiterhin Thema sein. Und der schon empfohlene Kassensturz bei Energie-, Versicherungs- und Telekommunikationsverträgen sowieso“.

Schwerpunkt zum Thema Glasfaser

Hinweis: Im Laufe des Jahres wird sich die Velberter Beratungsstelle ausführlich des Themas Glasfaser annehmen. Zu diesem Schwerpunkt sind u. a. gezielte Aufklärungsaktionen geplant.

>>> Den guten Rat der Profis gibt‘s in vielen Fällen kostenlos

Die Beratungsstelle Velbert in der unteren Fußgängerzone Friedrichstraße 107 hat wie folgt geöffnet: mo und do 9.30 bis 13.30 und 14.30 bis 18 Uhr, di und fr 9.30 bis 13.30 Uhr. Kontakt unter 02051-8090181 und auf www.verbraucherzentrale.nrw/velbert.

Eine Energieberatung zu technischen Fragen wie Modernisierung, Förderung und Sparmaßnahmen gibt’s kostenfrei. Persönliche oder telefonische Beratung (auch per Video) erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Eine Rechtsberatung - z. B. beim Energie- oder Telekommunikationsrecht - zur Prüfung von Kündigungsfristen, Preiserhöhungen, Sonderkündigung von Verträgen etc. kostet 20 Euro (bei Existenzsicherung kostenlos) und ist ebenfalls nur nach Vereinbarung möglich. Alle Informationen der VZ bzw. ihr Portal zum Thema Energie auf www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie.