Langenberg. Nachgefragt: Ein Langenberger hat eine Photovoltaikanlage geleast – doch die versprochene Steuerbefreiung scheint es nicht zu geben.
Weg von fossiler Energie, hinzu Formen, die mit Sonnen-, Wind- oder Wasserenergie Strom produzieren: So soll sie – unter anderem – gelingen, die Energiewende. Auch die Stadtwerke Velbert als lokaler Versorger haben ein Angebot, dass vor allem Privatleute animieren soll, etwa auf Photovoltaik zu setzen.
Dazu kurz ein Blick auf die Gesetzeslage: Zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung gesetzlich beschlossen, dass beim Kauf von Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 kWp (Kilowatt-Peak, siehe Infobox) bis auf Widerruf keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
„Die Stadtwerke Velbert haben daraufhin an einer Lösung gearbeitet, um auch Kunden von Pachtanlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen wurden, eine Steuerbefreiung anzubieten“, erläutert eine Unternehmenssprecherin. „Seit August 2023 konnten wir die Steuerbefreiung auch für unsere PV-Pacht-Kunden umsetzen.“
WAZ-Leser aus Langenberg nutzt das Angebot der Stadtwerke Velbert
Ein WAZ-Leser aus Langenberg hat dieses Angebot genutzt – und wundert sich nun über seine Abrechnung. Er berichtet, dass er im Sommer erfahren habe, dass „man Photovoltaik-Anlagen auch bei den Stadtwerken Velbert leasen oder kaufen kann. Dabei muss man bei einem Kauf nach der ab Anfang des Jahres geltenden Gesetze keine Mehrwertsteuer mehr entrichten.“
Was ihn dabei besonders gefreut hat: „Die eigentliche neue Nachricht war, dass die Stadtwerke nun auch bei Leasingverträgen – und dies rückwirkend und für in diesem Jahr installierte Anlagen – auf die Mehrwertsteuer sozusagen verzichten und die Leasingraten somit gemindert werden.“
Er selbst habe über die Stadtwerke zu Beginn des Jahres, im Januar, eine PV-Anlage installieren lassen und diese Anlage dann beim städtischen Versorger geleast. Doch nun sei es vorbei mit der Freude, denn: „Passiert ist nichts. Ich meine mich zu erinnern, dass die Regelung im August oder September in Kraft treten sollte. Eine Mitteilung durch die Stadtwerke ist nicht erfolgt und auch die Leasingraten per Lastschrift haben sich nicht reduziert.“
Stadtwerke-Sprecherin erläutert den Hintergrund
Nachgefragt bei den Stadtwerken Velbert: Wieso hat sich an den Raten des WAZ-Lesers nichts geändert? Ganz einfach, erläutert die Pressesprecherin: „Seit August entfällt auf die Pachtrate die Mehrwertsteuer. Die Steuerreduzierung betrifft jedoch ausschließlich den Pachtkaufvertrag. Der Betriebsführungsvertrag bleibt weiterhin steuerpflichtig.“
Mit anderen Worten: Auf die Pacht entfällt keine Mehrwertsteuer, auf die Betriebskosten schon. „Die Betriebskosten, also Wartung, Instandhaltung, Versicherungen, dürfen wir nicht von der Mehrwertsteuer befreien“, führt dazu die Stadtwerke-Sprecherin aus. „Daher bleibt der Betriebsführungsvertrag (Betriebskosten) weiterhin steuerpflichtig.“
Dies gelte auch für die PV-Anlage des WAZ-Lesers. „Die Kollegen aus dem Fachbereich standen bisher immer im engen Austausch mit ihm“, sagt die Sprecherin dazu. Und verspricht: „Sie werden sich sein Anliegen im Detail ansehen und prüfen.“
>>>Das bedeuten kWp und kWh<<<
Kilowatt-Peak oder kWp ist ein Maß für die Leistung einer Photovoltaikanlage. Es gibt an, welche Höchstleistung in Kilowatt (kW) eine Photovoltaikanlage erbringen kann. kWp ist ein besonderes Maß, das ausschließlich zur Messung der Leistung von Photovoltaikanlagen verwendet wird. Der Zusatz „peak“ – also etwa Spitze/Gipfel – dient im Photovoltaikbereich der Vergleichbarkeit der Leistung verschiedener Photovoltaikmodule.
Kilowattstunden, kurz kWh, geben die durch die Anlage erzeugte Strommenge an. Eine Kilowattstunde entspricht der Energie, die eine Photovoltaikanlage mit der Leistung von einem Kilowatt (kW) in einer Stunde erzeugen kann. Somit ist die Einheit Kilowattstunde ein Maß für den Stromertrag oder die Stromproduktion einer Photovoltaikanlage. Mit einer Kilowattstunde Strom kann man beispielsweise eine Waschmaschine Wäsche waschen.