Velbert. Wegen fehlender Gegenfinanzierung wird in einigen Städten die Ganztagesbetreuung an Grundschulen gekürzt. Wie die Situation in Velbert aussieht.

In der offenen Ganztagsbetreuung an den Grundschulen einiger Städte in der Umgebung herrscht Alarmstimmung. Es könnten bald Betreuungszeiten gekürzt werden. Den Trägern geht das Geld aus, weil die Personalkosten nach den jüngsten Tariferhöhungen deutlich gestiegen sind und nicht kompensiert werden. Drohen auch den Eltern in Velbert künftig kürzere Betreuungszeiten oder vollständige Schließung der Einrichtungen in den Schulferien?

Das Betreuungsangebot in Velbert

Der SKFM Velbert/Heiligenhaus betreut in den beiden Städten insgesamt 1273 Kinder im offenen Ganztag (das sind etwa 53 Gruppen) und weitere 444 Jungen und Mädchen (18 Gruppen) im Bereich der Übermittagsbetreuung bis 14 Uhr. Das sind sechs Grundschulen in Velbert und vier in Heiligenhaus. „Wir können unser Angebot nicht zusammenstreichen. Der SKFM hat eine Ausschreibung gewonnen und nun haben wir die danach geschlossenen Verträge zu erfüllen“, sagt Willi Knust, Geschäftsführer des SKFM Velbert/Heiligenhaus im Gespräch mit der WAZ. Auch er sieht große Finanzierungslücken, doch: „Man kann diese Finanzierungsprobleme nicht auf dem Rücken der betroffenen Eltern austragen“.

Was das Land zahlt

Das Land zahlt seit 2016 jedes Jahr 3 Prozent mehr an die Träger, auf ähnlichem Niveau beläuft sich der Zuschuss der Städte. Laut Tarifabschluss 2023 gab es Einmalzahlungen im Wert von mehren tausend Euro sowie 200 Euro plus 5,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt, ab März 2024 steigen die Gehälter, so die Gewerkschaft Verdi für die „allermeisten Beschäftigten um mehr als 11 Prozent“.

Eine Finanzierungslücke

Da entsteht dann eine große Finanzierungslücke. „Für kleinere Träger ist das eine Riesenproblem“, erklärt Knust. Der SKFM-Geschäftsführer kann zunächst noch auf Rücklagen zurückgreifen, das gehe aber auch nicht auf Dauer. Bis 2026 will der SKFM in Velbert seine Verträge erfüllen. Danach müsse man sehen. Gemeinsam mit dem anderen OGS-Anbieter in Velbert wolle man Gespräche mit der Stadt über eine auskömmlichere Finanzierung führen.

Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz

Dann kommt 2026 der Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS, Eltern könnten dann für jedes Kind einen Platz einfordern. Dann sollte das Angebot nicht zusammengestrichen werden, sondern es muss dann wohl noch deutlich ausgebaut werden. „Und spätestens dann muss es auch verlässliche Standards für den offenen Ganztag geben, so wie es etwa für Kindertagesstätten der Fall ist“, so Knust weiter. Dieser Ansicht sind auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, die seit Jahren einheitliche Standards bezüglich des Personals mit pädagogischen Fachkräften und Ergänzungskräften vorschlagen. Auch bei der räumlichen Ausstattung soll es feste Regeln geben, so sei eine Mehrfachnutzung von Klassenräumen unter den aktuellen Gegebenheiten aus pädagogischer Sucht nicht sinnvoll.

„Kaum lösbare Herausforderungen“

Verlässliche Standards forderte kürzlich auch der Landkreistag NRW. Der Rechtsanspruch auf den offenen Ganztag stelle die Kommunen vor kaum lösbare Herausforderungen. Das Land müsse „endlich die konkreten Rahmenbedingungen“ festlegen. „Die Kommunen müssen wissen, wer bis wann, welche Anzahl von Plätzen zur Verfügung stellen soll und welche Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal gestellt werden,“ so der Vorsitzende des Schulausschusses des Landkreistages, Landrat Frank Rock (Rhein-Erft-Kreis). Auch bei der Finanzierung des Ausbaus bestehe man darauf, dass das Land die Mehrkosten vollständig den Kommunen erstattet.