Wuppertal/Velbert. Ein Velberter hat gestanden, Missbrauchfotos an Minderjährige geschickt zu haben. Er muss dafür ins Gefängnis und erhält weitere Auflagen.

Nach sexuellen Übergriffen auf Kinder über das Internet und nach Geschäften mit Marihuana muss ein 26 Jahre alter Angeklagter aus Velbert für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Der Mann hat gestanden, in Chat-Nachrichten Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch an Minderjährige gesendet zu haben: Die Geschädigten sollten sexuelle Handlungen vornehmen und sich dabei filmen oder sich mit ihm treffen.

Der Angeklagte aus Velbert stand unter Bewährung

Der Mann ist vorbestraft und stand unter Bewährung; er gilt laut einem ärztlichen Gutachten als drogensüchtig. Das Landgericht Wuppertal verurteilte ihn zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsklinik. Bewährung ist bei der Höhe der Strafe ausgeschlossen; er befindet sich in Untersuchungshaft.

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Angeklagter wurde selbst missbraucht

Der vorsitzende Richter bezog sich in seiner vorläufigen, mündlichen Urteilsverkündung auf die Lebensgeschichte des 26-Jährigen und erklärte: „Wir haben es mit einem Angeklagten zu tun, der als Kind selbst missbraucht wurde. Das mussten wir in Balance bringen.“

Bilder aus dem Intimbereich

Die Anklage zu versuchtem Kindesmissbrauch und Umgang mit Kinderpornographie umfasste 15 Vorwürfe ab April 2022. Der Mann soll sich im Internet auf einer Plattform für Jugendliche in privaten Chats an Mädchen im Kindesalter gewandt haben. Sie sollten ihm Bilder ihres Intimbereichs und von sexuellen Handlungen schicken. Dazu kamen Mitteilungen, er würde sich Treffen wünschen. In einem Fall ging es um eine angeblich Zwölfjährige, von der er Handlungen im Intimbereich einer sechs Jahre alten Schwester verlangt haben soll.

In Elternchats aktiv

Der Richter stellte klar: „Ob es diese Personen gab, wissen wir nicht, weil es nicht ermittelt worden ist.“ In sogenannten Eltern-Chats über das Netz habe sich der Angeklagte bei vermeintlich Gleichgesinnten als angeblicher Vater einer Tochter vorgestellt, die er missbrauche. Er wurde mehrmals angezeigt. Ein Teilnehmer meldete sich bei der Polizei mit den Worten: „Er hat mir ein Nacktfoto von seiner vermutlich fünf Jahre alten Tochter geschickt.“ Das war im Juli 2022.

Auch auf einem älteren Rechner des Angeklagten wurden kinderpornografische Bilder gefunden.
Auch auf einem älteren Rechner des Angeklagten wurden kinderpornografische Bilder gefunden. © dpa | Arne Dedert

Durchsuchung beim Angeklagten

Ende Oktober 2022 gab es eine Durchsuchung beim Angeklagten. Ein sichergestelltes Telefon soll 200 Missbrauchsfotos und acht entsprechende Videos enthalten haben. Dazu kamen Verläufe von Chats, die innerhalb von wenigen Tagen teils parallel und zu allen möglichen Uhrzeiten geführt worden waren. Den Ablauf nannte der vorsitzende Richter eine „Marathon-Sitzung“ des 26-Jährigen. Auf einem anscheinend halb vergessenen, älteren Computer befanden sich Missbrauchsbilder von 2015. Anfang Februar dieses Jahres wurde der Angeklagte festgenommen.

Bei den Drogenvorwürfen ging es im selben Verfahren um Drogengeschäfte an einer früheren Wohnadresse des Mannes außerhalb. Er gestand Marihuana-Handel für mehrere tausend Euro. Abnehmerinnen und Abnehmer waren mit seinen Drogen in Polizeikontrollen geraten und hatten ihn verraten. Er wiederum nannte den Spitznamen eines Lieferanten.

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Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen

In der Verhandlung hatte das Gericht zeitweise die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit keine Einzelheiten aus dem Intimleben des 26-Jährigen und seiner Vorgeschichte bekannt werden sollten, die ihn bloßstellen würden. Die Strafe fällt deutlich aus, erläuterte ihm der Vorsitzende: „Weil es nicht das erste Mal ist.“ Das betreffe sowohl die Drogen als auch die Übergriffe zum Schaden von Kindern. Nach der Behandlung seiner Drogensucht werde der Angeklagte weitere Therapie brauchen. Die könne in seinem Fall aber nicht im Urteil angeordnet werden. Die Unterbringung in der Entziehungsklinik sei in dieser Hinsicht zunächst „besser als nichts.“

Der Angeklagte kann Rechtsmittel einlegen. Er bleibt in Untersuchungshaft, bis sein Urteil rechtskräftig wird. Anschließend kann er nach kurzer Wartezeit vom Gefängnis in eine geschlossene und gesicherte Drogenklinik wechseln.

>>Haft und Entziehungsklinik

Das Gericht kann dem Angeklagten später einen Teil der Strafe erlassen, wenn er den Drogenentzug erfolgreich durchsteht.

Er muss zunächst im Gefängnis warten und wechselt dann für zwei Jahre in die Behandlung in einer geschlossenen und gesicherten Klinik.

Anschließend prüft das Gericht, ob er unter Auflagen auf Bewährung entlassen werden kann.