Velbert. Urteil: Nach jahrelangem sexuellen Missbrauch in einer Velberter Familie bleibt der 49 Jahre alte Angeklagte in Haft.

Der nicht vorbestrafte, verwitwete Mann hat schwere Übergriffe auf die eigene Tochter gestanden. Zu Beginn der Taten 2014 war das Mädchen im Kindesalter. Die Richterinnen und Richter verhängten gegen den Velberter fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch angreifbar; Bewährung ist bei der Höhe der Strafe ausgeschlossen.

In der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung appellierte der vorsitzende Richter an den 49-Jährigen: „Nutzen Sie die Chance und begeben Sie sich im Gefängnis in Therapie.“ Laut Urteil steigerten sich die Taten bis zum versuchten Geschlechtsverkehr.

Begonnen habe der Angeklagte seine Übergriffe im Herbst 2014. Seine damals noch lebende Frau musste sich wegen einer schweren Erkrankung in Behandlung begeben und befand sich zeitweise in Fachkliniken außerhalb.

Vater hat seiner Tochter zunächst einen Zungenkuss aufgedrängt

In dieser Situation habe der Mann seiner Tochter erstmals einen Zungenkuss aufgedrängt, heißt es in der Anklageschrift. Sie habe die Situation damals schließlich durchbrochen. Gefolgt sein soll eine Manipulation im Intimbereich des Mädchens, die der Angeklagte fotografiert habe.

Der vorsitzende Richter verdeutlichte dem Angeklagten: „Wir haben erlebt, was es für Ihre Tochter bedeutet, dass dieses Foto noch existiert.“ Sie habe das Bild auf keinen Fall vor Gericht noch einmal sehen wollen Ein weiteres Foto, aufgenommen vom Angeklagten, liegt dem Gericht von einer späteren Tat vor. Dabei hatte er die Tochter laut Gericht gefesselt.

Bei einem Teil der im Urteil erfassten Abläufe geht das Gericht davon aus, dass die Tochter Jugendliche war. Dabei geht es unter anderem darum, dass sie den Vater befriedigen musste.

Der Velberter hatte Fotos und Videos anderer Kinder auf dem Handy

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Ein letzter Anklagepunkt betrifft den Besitz von Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch, die der Angeklagte auf seinem Handy besessen haben soll. Der Richter erläuterte: „Erschwerend wirkt hier, dass es sich teils um deutlich jüngere Kinder handelte.“ Der Mann gilt als voll schuldfähig. Zu den Bilddateien hat er vor Gericht erklärt, er habe sie beim Chatten im Internet erhalten; sie seien ihm zugeschickt worden.

Der 49-jährige Mann blieb nach dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, in Haft.
Der 49-jährige Mann blieb nach dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, in Haft. © FUNKE Foto Services | Fabian Strauch

Seiner Darstellung zufolge fiel es ihm seit Mobbing in der Schulzeit schwer, intime Beziehungen aufzubauen. Das Geständnis des Mannes wertete das Gericht strafmildernd. Damit habe der Angeklagte seiner inzwischen volljährigen Tochter eine ins Einzelne gehende Aussage erspart. Ebenso für den Angeklagten spricht laut Gericht, dass er sich 2019 entschloss, die Taten zu beenden. Fazit des Richters: „Sie haben für sich erkannt, dass es so nicht weiter geht.“

Ehefrau des 49-Jährigen ist während der Untersuchungshaft verstorben

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Strafschärfend hingegen wirke sich aus, wie schwer die Taten die Tochter belasten. Die erkrankte Frau ist während der Untersuchungshaft des Angeklagten verstorben. Der Richter stellte klar: „Wir sehen das als besondere Härte für ihn, weil es keine Möglichkeit mehr gab, sich zu verabschieden und sich auszusprechen.“ Der Angeklagte kann gegen Urteil und Strafe Revision einlegen.

>>> Therapie für Straftäter

Die sexuelle Vorliebe für Kinder gilt nach übereinstimmender, medizinischer Meinung nicht als Krankheit.

Gleiches gilt für andere sexuelle Orientierungen.

Geständigen Tätern, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, wird Therapie angeboten, bei der sie lernen, ihre Handlungen zu steuern.