Neviges. Nach dem tödlichen Unfall einer 78-jährigen am Bahnübergang in Velbert-Neviges bleibt alles beim Alten: Für Fußgänger gibt es hier keine Schranke

Die 78-jährige Seniorin, die am 1. September, gegen 17.15 Uhr am Bahnübergang Kuhlendahler Straße auf die Gleise trat und von der S Bahn tödlich erfasst wurde, war dement. Sie habe die Gefahr nicht erkennen können, sagte eine Sprecherin der Kreispolizei Mettmann auf Nachfrage. Der tragische Tod der Nevigeserin wirft die Frage auf, ob dieser Bahnübergang generell für Fußgänger ausreichend gesichert ist: Die Seniorin war entlang der wartenden Autos am Andreaskreuz vorbei auf die Gleise getreten – weil der Weg frei war. Denn am Bahnübergang Kuhlendahler Straße gibt es für den Fußgängerbereich keine Schranke.

Bahn: Die Anlage ist genehmigt

Nur für den Autoverkehr gibt es am es am Bahnübergang Kuhlendahler Straße Schranken
Nur für den Autoverkehr gibt es am es am Bahnübergang Kuhlendahler Straße Schranken © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Der Fußgängerweg sei mit Blinklicht und einem akustischen Signal gesichert, die Fahrbahn zusätzlich per Halbschranke. Die Anlage sei genehmigt und entspreche dem Standard, so ein Bahn-Sprecher auf Nachfrage. Zum Unfallzeitpunkt habe keine Störung vor gelegen – daher sei aktuell hier keine Umrüstung geplant. Auf die Anmerkung, dass ein unbeschrankter Bahnübergang auch für Kinder eine Gefahr sein könnte, heißt es: „Die Deutsche Bahn setzt auf intensive Aufklärungs- und Präventionsarbeit für Kinder und Jugendliche. Gemeinsam mit der Bundespolizei und weiteren Kooperationspartnern unternehmen wir erhebliche Anstrengungen, um auf das richtige Verhalten bzw. auf die Gefahren an Bahnanlagen aufmerksam zu machen.“ So würden sich unter anderem die Aktionen „Sicher unterwegs mit Oli“ und „Olis Chance“ ausdrücklich an Jugendliche und Kinder richten. Auch informiere die Gemeinschaftskampagne „sicher drüber“ über das richtige Verhalten am Bahnübergang.