Velbert. Auch in den kommenden Wochen finden im Amtsgericht Velbert wieder einige Zwangsversteigerungen statt – ein Überblick.
Steigende Preise, Inflation – bei vielen Menschen wird das Geld knapp. Dazu kommt: Die Zinsen steigen wieder. Und so platzt manch eine Finanzierung wie eine Seifenblase. Das zeigt sich auch beim Amtsgericht Velbert: Die Zahl der Zwangsversteigerungen nimmt zu.
Waren es im vergangenen Jahr die Zahl der Zwangsversteigerungs-Termine bereits von zwölf auf 18 angestiegen, dürfte die Zahl in diesem Jahr darüber liegen. Allein in den kommenden drei Monaten sind sieben Termine geplant. Dahinter stecken sieben Schicksale – aber eben auch sieben Möglichkeiten, möglicherweise günstiger als sonst üblich, an Immobilien zu gelangen. Manch ein Objekt hat aber auch seine Tücken – oft sind geschickte Heimwerker im Vorteil.
Wohnung am Tulpenweg in Velbert für 24.000 Euro?
Auch interessant
Das gilt auch für die Eigentumswohnung am Tulpenweg, die am 23. Juni im Amtsgericht unter den Hammer kommen soll. 24.000 Euro Mindestgebot (50 Prozent des Verkehrswertes von 48.000 Euro) für gute 55 derzeit vermietete Quadratmeter in einem in den 1960er-Jahren gebauten Mehrfamilienhaus. Das klingt zunächst nach einem echten Schnäppchen. Allerdings schreibt die beauftragte Sachverständige: „Es stehen umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an.“ Die Instandhaltungsrücklage sei unzureichend. Der Haken: Eine Besichtigung des Objekts ist nicht möglich – nicht einmal Fotos von den zwei Zimmern und der Loggia gibt es. Und für die Bieter gilt in dem Fall: Gekauft, wie nicht gesehen.
Für den Wintergarten gibt es offenbar keine Baugenehmigung
Auch interessant
In einer anderen preislichen Liga spielt das Mehrfamilienhaus, das am 9. August versteigert werden soll. Es befindet sich an der Beuthener Straße in Heiligenhaus und verfügt über insgesamt 159 Quadratmeter Wohnfläche. Allerdings gibt es auch hier Tücken, die Käufer berücksichtigen sollten. Die zwei Wohnräume im Dachgeschoss dürfen laut Baugenehmigung nicht als eigenständige Wohnung genutzt werden. Und: Laut Sachverständigem wird eine Garage derzeit ohne Baugenehmigung als Kellerraum genutzt, auch für die auf der Garage befindliche Terrasse und einen angebauten Wintergarten gebe es laut Aktenlage keine Baugenehmigung.
Wer sich davon nicht abschrecken lässt: Der Verkehrswert wurde auf 286.000 Euro festgelegt. Die Spielregel bei Zwangsversteigerungen lautet: Bei einem Gebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden. Bei Geboten zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen.
Ein Einfamilienhaus aus den 60er-Jahren in Velbert-Nierenhof
Wer sich vorstellen kann, künftig in Nierenhof zu wohnen, sollte sich mit dem Einfamilienhaus, Baujahr 1964, näher beschäftigen, das am Donnerstag, 18. August, versteigert werden soll: Auf einem rund 650 Quadratmeter großen Grundstück bietet es insgesamt 131 Quadratmeter Wohnfläche in Erd- und Dachgeschoss. Einen Keller und eine Garage gibt es auch – ebenso eine Ölzentralheizung „älteren Datums“, wie der Sachverständige schreibt. Insgesamt gebe es eine „baujahrstypische Ausstattung mit Renovierungsbedarf und Unterhaltungsstau“. Der Verkehrswert ist auf 326.000 Euro festgelegt worden. Wenn es für die Bieter gut läuft, könnte die Immobilie also für 163.000 Euro den Besitzer wechseln.
Eine echte Herausforderung für alle Heimwerker – aber günstig
Eine Herausforderung für Heimwerker dürfte die Wohnung an der Wilhelmstraße sein, die am 25. August in die Versteigerung geht. Über die rund 63 Quadratmeter schreibt die Sachverständige: Es fehlt praktisch der gesamte Innenausbau, es müssen baurechtliche Auflagen (Rettungsweg, Dachausstieg) geklärt werden und das gesamte Gebäude sei in einem schlechten baulichen Zustand mit erheblichem Instandhaltungsstau und ohne Instandhaltungsrücklagen. Dafür beträgt der Verkehrswert auch nur 5000 Euro.
>>> Spielregeln bei Zwangsversteigerungen
Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen.
Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten.
Bei einem Gebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden. Bei Geboten zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen.