Velbert/Heiligenhaus. Seit Samstag gilt auch im Kreis Mettmann die nächtliche Ausgangssperre aufgrund der Bundes-Notbremse. Die Polizei hatte wenig zu tun.
Seit Samstag, 24. April, gilt nun auch im Kreis Mettmann die nächtliche Ausgangssperre. Und an die hielten sich auch die Allermeisten: laut Aussage der Polizei blieb es in Velbert und Heiligenhaus ruhig.
Nur wenige Autos sind gegen 22 Uhr am Samstagabend noch unterwegs entlang der Friedrich-Ebert-Straße. Eine Frequenz, wie sie sonst mitten in der Nacht herrscht. In den Bussen sind jedoch teilweise noch bis zu einer Handvoll Passanten, in der Fußgängerzone zwei Menschen mit ihren Hunden und ein jugendlicher Rollerfahrer unterwegs. Auch Taxi- und Lieferdienste sind zum Teil zu sehen, „sie gehen ihrer Arbeit nach, das dürfen sie natürlich“, bestätigt die Polizei. Ähnlich das Bild entlang der Hauptstraße in Heiligenhaus: Alles blieb ruhig, berichtet Kerstin Ringel, Fachbereichsleiterin für Sicherheit und Ordnung.
Das sind die Regeln
Einige besorgte Anrufe verzeichnete die Polizei jedoch am Samstag: Ein Autofahrer hatte in Velbert für Aufsehen gesorgt, da er per Lautsprecher seine Kritik an den Corona-Schutzmaßnahmen äußerte. Hier sei es zudem zu einer Konfrontation mit einem Bürger gekommen, bei dem der Autofahrer diesem dann über den Fuß gefahren sein soll, bestätigt die Polizei. Sie entzog dem Mann die Fahrerlaubnis aufgrund von einer Fahrerflucht mit Unfallschäden; aber auch die Durchsage über Lautsprecher hätte vom Ordnungsamt genehmigt werden müssen, so die Polizei auf Nachfrage.
Am Freitagabend hat das Land per Allgemeinverfügung die Kreise bestimmt: „Für den Kreis Mettmann mit seiner bereits seit einer Woche über dem Wert von 200 liegenden Inzidenz bedeutet das, dass über die zuletzt gültigen Beschränkungen der Landesnotbremse hinaus ab Samstag die Bundesnotbremse in maximalem Umfang greift – inklusive Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr sowie weiteren Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum (ein Haushalt plus eine weitere Person).“Außerdem gilt weiterhin die Pflicht zum Homeoffice, Distanzunterricht, nur Notbetreuung wird in Schulen und Kitas ermöglicht. Terminshoppen ist nicht möglich, nur click and collect; Hotels, Gastronomien, Kultureinrichtungen und körpernahe Dienstleistungen sind untersagt; Ausnahme sind Friseurbetriebe und medizinische, therapeutische Einrichtungen. Im ÖPNV müssen nun FFP2-Masken getragen werden, außer vom Servicepersonal (da reicht eine Medizinische).
Neue Infos zum Thema Impfen
Mittlerweile sind im Kreis Mettmann 124.655 Menschen mindestens einmal geimpft worden. Chronisch Kranke können ab Freitag, 30. April, über die Kassenärztliche Vereinigung Impftermine buchen. Das gilt natürlich auch für Termine im Impfzentrum des Kreises Mettmann. Nach Aussage des Gesundheitsministeriums, so teilt der Kreis Mettmann mit, werden aus technischen Gründen Partnerbuchungen für die Über-70-Jährigen ab dem 30. April nicht mehr möglich sein. Über-70-Jährige, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten bis zum 29. April einen Impftermin vereinbaren. Zudem ist dem Kreis Mettmann für die kommenden Woche eine Lieferung von rund 500 Impfdosen der Firma Johnson & Johnson angekündigt. Mit diesem Impfstoff, der nur einmal verabreicht werden muss, sollen Wohnungs- und Obdachlose geimpft werden.