Kreis Mettmann. Kreis Mettmann weist auf neue Vorschriften bei Energieausweisen hin. Ein solcher wird bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien nötig.
Ab 1. Mai gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ab dem Stichtag sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, bei neu ausgestellten Energieausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. So soll der Informationsgehalt des Ausweises erhöht werden. Betroffen von dieser Änderung ist, unter anderem, wer einen Energieausweis besitzt, der bis 2011 erstellt wurden, da die Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind und in diesem Jahr gegebenenfalls erneuert werden müssen. Ausgestellt wird das Dokument von speziell in Gebäudeenergieberatung geschulten und anderen Fachleuten.
„Der Gebäudeenergieausweis ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um denjenigen, die Immobilien besitzen, ein Bewusstsein für die energetische Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln und Sanierungspotenziale zu erschließen. Zudem schafft das Dokument Transparenz bei der Miete von Wohnungen und Häusern, wenn es um die Abschätzung von Nebenkosten geht“, erklärt Peter Wobbe-von Twickel vom Kreis Mettmann.
Nun auch für Makler
Der Gebäudeenergieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das galt bislang für Gebäudeeigentümer und ab dem 1. Mai auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt keinen neuen Ausweis.
Mengen der Treibhausgas-Emissionen
In den neuen Ausweis werden ab Mai unter anderem die Mengen der Treibhausgas-Emissionen aufgenommen. Dabei werden die Emissionen aus dem Primärenergie-Bedarf oder -Verbrauch des Gebäudes errechnet. Diejenigen, die Immobilien besitzen, haben teilweise die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. In beiden Varianten sind Modernisierungsempfehlungen enthalten. Allerdings muss künftig die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben werden – einschließlich inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das war bislang nur beim Bedarfsausweis nötig.
Weitere Informationen finden Interessierte auf den Internetseiten von ALTBAUNEU unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann bei „Aktuell und Lokal/Downloads“.