Velbert. Der Bebauungsplan Hülsbecker Weg/Gut Stock in Velbert ist perdu. Die Bündnisgrünen fordern eine Überarbeitung mit Mietwohnungsbau.

Der Umbau läuft bei der Therapieeinrichtung „Gut Stock“. Der damit zusammenhängende Bebauungsplan Nr. 752 „Hülsbecker Weg/Gut Stock“ ist seit dieser Woche jedoch Makulatur. Denn im Haupt- und Finanzausschuss, der kürzlich wegen der Pandemie-Lage mit der dafür erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit vom Rat dessen Entscheidungsbefugnisse bis auf Widerruf übertragen bekommen hat, gab es jetzt bei der abschließenden Abstimmung über die Satzung ein nicht wirklich überraschendes Dejavu: Exakt wie bei dem Votum in demselben Gremium zu Monatsbeginn kam es mit je neun Ja- und Nein-Stimmen wieder zum Patt. Somit fand sich für den Satzungsbeschluss keine Mehrheit, und das war’s.

Die Planung überarbeiten

„Das Projekt hat sich als artenschutzrechtlich bedenklich erwiesen“, begründete Esther Kanschat (Grüne) in der Sitzung mit Blick auf das städtische Grundstück die Ablehnung. Der obere Bereich sei kein Problem, hingegen habe man vor allem hinsichtlich des unteren und der projektierten Stichstraße große Bedenken, führte die stv. Fraktionsvorsitzende weiter aus. Man könne sich auf dem Areal jedoch als Straßenrandbebauung „sehr gut“ Mietwohnungen vorstellen, an denen es in Velbert ja ohnehin mangele. „Wir wollen, dass der Bebauungsplan entsprechend überarbeitet wird.“

Areal umfasst 7200 qm

Das Um- und Ausbauvorhaben von „Gut Stock“ war maßgeblich ein (Mit-)Auslöser für die Aufstellung und Erarbeitung des Bebauungsplans.
Das Um- und Ausbauvorhaben von „Gut Stock“ war maßgeblich ein (Mit-)Auslöser für die Aufstellung und Erarbeitung des Bebauungsplans. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Anlass für dessen Aufstellung war erstens der Umstand, dass „Gut Stock“ für Um- und Ausbau planungsrechtliche Sicherheit brauchte. Zudem wollte die Stadt dort im Langenhorst ihr rund 7200 qm großes Grundstück am Hülsbecker Weg, das ihr seit mehr als 30 Jahren gehört, für Wohnzwecke entwickeln. Ähnlich wie nördlich und östlich davon; und zwar mit insgesamt zehn frei stehenden Einfamilienhäusern mit je maximal zwei Wohneinheiten.

Kröten können weiterhin wandern

Der Großteil des Geländes seien intensiv genutzte Weideflächen, hatte Jörg Ostermann kürzlich ausgeführt, und man habe nie bestritten, dass die Krötenwanderung über das Terrain gehe. Deshalb schlage man auch eine „extrem aufgelockerte“ Bebauung vor, argumentierte der Baudezernent u. a. weiter, bleibe der Versiegelungsgrad unter 30 Prozent. Die Kröten nutzten die Flächen als Wanderstrecke und könnten das auch weiter, hätten dort aber nachweislich kein Habitat.

Optimale Lage im Stadtnorden

Für August-Friedrich Tonscheid ist die Lage optimal, wäre die Bebauung eine gute Arrondierung. Der Velbert-anders-Mann erinnerte daran, dass der Aufstellungsbeschluss 2012 mit Mehrheit gefasst worden sei und das Vorhaben noch „bis vor wenigen Monaten immer mehrheitsfähig“ gewesen sei.

Nach WAZ-Informationen ist für den Erlös aus Grundstücksverkäufen im Bebauungsplan-Bereich bisher im städtischen Haushalt als Einnahme insgesamt ein Millionenbetrag eingepreist.