Kreis Mettmann. Antrag auf bevorzugtes Impfen muss an den Kreis Mettmann gerichtet werden. Notwendig ist unbedingt ein frisches ärztliches Attest.
Menschen mit Vorerkrankungen und einem besonders hohem Gesundheitsrisiko können in Einzelfällen bevorzugt in den Impfzentren geimpft werden. Das sei aber nur aufgrund von Einzelfallentscheidungen möglich, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag mit. Voraussetzungen sind ein aktuelles Attest vom Arzt und ein Antrag. In Frage kämen zum Beispiel Personen, denen eine Chemotherapie bevorstehe. Das Attest darf nicht vor dem 8. Februar datiert sein. Dann muss man einen Antrag auf vorgezogene Impfung inklusive Attest beim Kreis Mettmann eingereicht werden: in einem Umschlag mit dem Vermerk „vertrauliche Arztunterlagen“ an den Kreis Mettmann, Abteilung Infektionsschutz, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann.
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Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann die zuständige Behörde laut Ministerium den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Das Ergebnis der Prüfungen werde dem Antragsteller „zeitnah mitgeteilt“, hieß es. Ist es positiv, wird ein Impftermin im jeweiligen Impfzentrum vereinbart.