Langenberg. Die Wobau baut an der Hohlstraße Reihenhäuser. Der Bauantrag war 2018 gestellt worden, noch zwei Jahre früher hatte die Stadt dazu informiert.
An der Oberen Hohlstraße, zwischen den Hausnummern 55 und 67 startet ein neues Bauvorhaben. Nicht allen Langenbergerinnen und Langenbergern sind die Hintergründe noch bekannt, so etwa einer Dame, die sich per Mail an die WAZ gewandt hat.
Sie schreibt: „Die Stadt Velbert hat bestätigt, dass sieben Reihenhäuser gebaut werden, als Flüchtlingsunterkunft!“ Einen Bebauungsplan habe niemand gesehen, die Stadt sage allerdings, dass das Vorhaben genehmigt worden sei. „Meine Fragen, ob wir jetzt für Flüchtlinge Reihenhäuser bauen und ob pro Haus eine Familie einzieht oder mehr, wurden bisher nicht mehr beantwortet“, klagt die Leserin.
Bauantrag wurde bereits 2018 genehmigt
Dass in allen drei Stadtbezirken Unterkünfte für Flüchtlinge gebaut werden sollen, ist bereit seit 2016 bekannt. Schon damals hatte die Stadt informiert, dass die Wobau in Langenberg Reihenhäuser bauen werde.
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„Die Flüchtlingsunterkünfte an der Hohlstraße 55 bis 67 wurden durch die Wobau Velbert beantragt und 2018 genehmigt“, teilt die Stadt Velbert denn auch auf WAZ-Nachfrage mit. Im Baugesetzbuch seien, so führt es die Stadt weiter aus, für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften befristete Sonderregelungen eingeführt worden. So konnte ein Vorhaben, das der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dient, bis zum 31. Dezember 2019 auch im Außenbereich zugelassen werden.
Vorschriften des Baugesetzbuches zutreffend
Voraussetzung dafür war, dass das Vorhaben in einem „unmittelbaren räumlichen Zusammenhang“ mit nach verschiedenen Paragrafen des Baugesetzbuches zu beurteilenden bebauten Flächen und innerhalb des Siedlungsbereichs verwirklicht werden soll.
„Die Vorschrift zielt zum Beispiel auf Flächen, die von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil umgeben sind, aber dem Außenbereich zuzuordnen sind“, erläutert die Stadt diese Vorschrift. Bei dem Vorhaben der Wobau an der Hohlstraße „trafen die Voraussetzungen zu und die Baugenehmigung konnte nach § 246 BauGB auch im Außenbereich ohne Bebauungsplan erteilt werden“, heißt es weiter in der Mitteilung.
Grundlage ist Unterbringungskonzept von 2019
Die Befristung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2019 galt für die Erteilung der Baugenehmigung, die 2018 innerhalb der Frist erfolgte. Die Baugenehmigung selbst habe – wie jede andere Baugenehmigung auch – eine Geltungsdauer von drei Jahren und könne bei Bedarf verlängert werden.
„Richtig ist“, erläutert die Stadt weiter, „dass es sich bei dem Bauvorhaben um Reihenhäuser handelt, die für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind und die von der Stadt Velbert angemietet werden.“ Grundlage dafür sei das dem Rat am 9. Juli 2019 vorgelegte Unterbringungskonzept.
Belegung mit maximal zwölf Personen pro Haus
Dieses Konzept sieht die Belegung mit maximal zwölf Personen je Haus vor. „Mit der Wobau ist abgesprochen, dass die Räume so zu gestalten sind, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt einer Vermarktung zugeführt werden können“, teilt die Stadt Velbert mit.
Dieses Prinzip sei auch schon beim Bau der Unterkünfte Siebeneicker Straße in Neviges angewandt worden. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch offen, wie eine spätere Belegung aussehen wird“, heißt es weiter in der Antwort der Stadt. Im Einzelnen hänge dies „natürlich von den Personen ab, die letztlich zugewiesen werden.“ Der entsprechenden Landesbehörde sei allerdings der Wunsch der Stadt Velbert bekannt, „vornehmlich Familien zugewiesen zu bekommen.“
Planung begann im Dezember 2015
Platz für 1000 Flüchtlinge sollte es in Langenberg geben, so lautete der Beschluss des Stadtrates im Dezember 2015. Im Mai 2016 hatten die Vertreter der Stadt das Konzept dann vorgestellt.
Schon damals, im April 2016, hieß es, dass bis zu 160 Plätze in sieben Reihenhäusern vorgesehen sein sollten. Rund 150 interessierte Langenbergerinnen und Langenberger kamen damals zu der Infoveranstaltung.