Wuppertal. Vor dem Landgericht Wuppertal mussten sich vier Velberter wegen Heroinhandels verantworten. Nun ist das Urteil gesprochen worden.

Nach Heroinschmuggel aus Holland und Vertrieb des gefährlichen Rauschgifts über mehrere Jahre in Velbert und Umgebung müssen vier Angeklagte in Haft. Das Landgericht in Wuppertal verurteilte die drei Männer – darunter Vater (67) und Sohn (35) – und eine Frau aus dem Bekanntenkreis des Vaters nicht rechtskräftig zu Gefängnis zwischen viereinhalb Jahren und sechs Jahren neun Monaten. Sie hatten die Taten gestanden. Zwei der Männer sind selbst heroinabhängig und müssen deshalb in eine geschlossene Entziehungsklinik. Der Vorsitzende Richter stellte klar: „Es geht um harte Drogen und große Mengen.“

Die Gruppe war zu Jahresbeginn 2020 auf einzigartige Weise aufgeflogen: Der Sohn saß damals bereits ein Jahr in einer geschlossenen Entziehungsklinik aufgrund von Aussagen eines Heroin-Straßenverkäufers. In dieser Situation wandte er sich überraschend von sich aus an die Kriminalpolizei und belastete seinen Vater und die anderen Beteiligten. Grund soll gewesen sein, dass sie seiner Familie nicht genug Geld abgaben, während er sich in der angeordneten Therapie befand.

Festnahmen Ende April 2020

Die Drogenfahndung ermittelte und nahm die übrigen Angeklagten Ende April 2020 fest. Laut Urteil fuhr ein 55 Jahre alter Bekannter des Sohnes regelmäßig bis zu einem Kilogramm Heroin über die Grenze, dazu seien Koffein und Schmerzmittel zum Verlängern gekommen. Die fertig abgepackte Ware soll vor seiner Festnahme Ende 2018 der 35-jährige Sohn vertrieben haben – von einer Wohnung im Stadtteil Birth aus, wo er mit seiner Mutter lebte. Nachdem er in Haft war, habe der 55-Jährige dessen Lieferantenkontakte für die Gruppe neu aufgebaut. Laut Gericht handelte er dabei jeweils strikt auf Anweisung, anfangs sogar nur gegen Benzingeld und einige Gramm Drogen zum eigenen Konsum.

Strafmilderung durch Geständnisse

Der allein lebende 67-Jährige sei der Kassenwart der Gruppe gewesen. Er habe Einnahmen auf Konten eingezahlt und Bank-Schließfächer verwaltet. Als vierte Mittäterin verurteilte das Landgericht die 58 Jahre alte Frau, die vor ihrer Festnahme in Heiligenhaus lebte. Sie war früher und bis zu einer Erkrankung die Freundin des 67-Jährigen gewesen.

Strafmildernd rechneten die Richter den Angeklagten deren Geständnisse an: „Sie waren außerordentlich kooperativ“. Sowohl der 35-Jährige wie auch sein 55 Jahre alter Bekannter seien drogenkrank. Die Männer sollen sich über die Sucht kennengelernt haben, bei Betäubungsmittel-Einkäufen in Velbert.

Die 35 und 55 Jahre alten Angeklagten haben bereits erklärt, die Strafe annehmen zu wollen. Angreifen könnte der Jüngere wohl noch die Frage der Einziehung der Drogeneinnahmen: Die Landeskasse wird mehr als 400.000 Euro von ihm fordern, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

Blick in die Geschichte des Drogenkonsums

Die Geschichte des Konsums von betäubenden oder euphorisierenden, natürlichen Opiaten reicht bis ungefähr 2000 bis 3000 v. Chr. in das alte Ägypten zurück.

Heroin, fachsprachlich Diacetylmorphin, ist ein halbsynthetisches, stark analgetisches Opioid und Rauschgift mit einem sehr hohen Abhängigkeitspotenzial.