Velbert. Kreis Mettmann ist nun auch Corona-Risikogebiet. Die Inzidenz liegt bei 54,4. Das öffentliche Leben im Neanderland wird deutlich eingeschränkt.

Auch der Kreis Mettmann ist seit Mittwoch Corona-Risikogebiet. Die 7-Tage-Inzidenz ist von 45,9 am Dienstag auf 54,4 emporgeschnellt. Die Infiziertenzahl in Velbert ist ebenfalls drastisch gestiegen – von 37 am Dienstag auf 53 am Mittwoch, darunter sind 18 Patienten, die neu erkrankt sind. 313 Velberter befinden sich derzeit in heimischer Quarantäne, zwei Patienten liegen im Krankenhaus. Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Weiterverbreitung des Virus beinhaltet und am Donnerstag, 15. Oktober, in Kraft tritt.

Eine Reihe von Beschränkungen

Nur noch fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen. Diese Beschränkung gilt auch für die Gastronomie, Handel, Freizeit- und Vergnügungsstätten. Dies ruft Kritik hervor. „Fünf Fremde können an einem Tisch sitzen, aber nicht drei Ehepaare“, klagt Walter Stemberg, Seniorchef von Haus Stemberg, der nach eigenen Worten nun schon viele Stornierungen erhalten hat.

Maskenpflicht im Konzert und auf dem Markt

Bei Sportveranstaltungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen, Konzerten und sonstigen Aufführungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz. Auch in öffentlichen Gebäude muss eine Maske getragen werden. Dies gilt auch für Märkte – in den Gängen und an den Ständen.

Nur ein Fünftel der Plätze darf besetzt werden

Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen und Versammlungen wird auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt, höchstens jedoch auf 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen – hier gibt es Ausnahmen z.B: bei Demos.

Feste mit höchstens 25 Personen

An Festen (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter) aus einem herausragenden Anlass im Sinne der Corona-Schutzverordnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Feste ab dem 23. Oktober sind vom Veranstalter bei der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mindestens fünf Werktage vorher anzuzeigen. Für den Fall, dass die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird sowie die Schutzmaßnahmen unvollständig umgesetzt werden, droht dem Veranstalter eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro.

Gaststätten müssen um null Uhr schließen

Gaststätten sind in der Zeit von null bis 6 Uhr zu schließen. Zulässig bleiben in dieser Zeit der Außer-Haus-Verkauf und die Belieferung mit Speisen und nichtalkoholischen Getränken. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von null bis sechs Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten.

Schwierigkeiten, alle Kontaktpersonen zu ermitteln

Das Kreisgesundheitsamt hat angesichts der steigenden Zahlen zunehmend Schwierigkeiten, die Kontaktpersonen der Infizierten zu ermitteln. „Es sind einfach zu viele“, sagt die Sprecherin des Kreises Mettmann, Daniela Hitzemann. Der Kreis versuche, möglichst viele seiner Mitarbeiter für diese Aufgabe heranzuziehen, notfalls wolle man sich aber auch um Unterstützung durch die Bundeswehr bemühen. Im Remscheid sind beispielsweise Soldaten im Einsatz. Immer schwieriger werde es zudem die Quelle der Ansteckung bei einzelnen Erkrankten zu ermitteln.

Die Zahlen im Kreis

Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Mittwoch Infizierte in Erkrath 33 (Vortag: 31), in Haan 20 (19), in Heiligenhaus 7 (8), in Hilden 24 (23), in Langenfeld 38 (31), in Mettmann 19, in Monheim 25 (23), in Ratingen 47 (33) in Velbert 53 (37) und in Wülfrath 10 (5).

Die aktuelle Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage) liegt laut Landeszentrum Gesundheit NRW bei 54,4, 45,9.

Wirtschaft mahnt

Die IHK Düsseldorf zu der auch die Velberter Niederlassung zählt, sorgt sich um die Folgen der hohen Infektionszahlen für die Wirtschaft. „Wir sind besorgt, dass erneute Einschränkungen die Wiederbelebung dieser Unternehmen gefährden könnten. Wir appellieren an Politik und Verwaltung, jetzt mit viel Augenmaß vorzugehen“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf. Das Corona-Infektionsgeschehen im Neanderland müsse weiter im Detail beobachtet werden. Getroffene Maßnahmen sollten dann auch schnellstmöglich wieder zurückgefahren werden, wenn dies die Situation erlaube. Weitere Berichte aus Velbert lesen Sie hier.