Velbert. Zwar dürfen Velberter Cafés und Restaurants mehr Außenfläche für Tische und Stühle in Anspruch nehmen. Aber nicht überall ist das möglich.
Knapp viereinhalb Monate nach dem das öffentliche Leben wegen der Covid-19-Pandemie nahezu komplett heruntergefahren worden war, steht vielen Velberter Gastronomen die Angst um ihre Existenz nach wie vor ins Gesicht geschrieben.
Die Lockerungen, die Anfang Mai in Kraft traten und die die Öffnung der Restaurants unter der Berücksichtigung restriktiver Hygienerichtlinien und Verhaltensvorgaben wieder erlaubte, ist nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.
Stadt erlässt Sondernutzungsgebühr
Das Angebot an Tischen und Stühlen musste gemäß der definierten Mindestabstände sowohl im Innen- als auch im Außenbereich reduziert werden. Aus diesem Grund waren die Velberter Gastronomen hocherfreut, als Bürgermeister Dirk Lukrafka Anfang Juni ankündigte, den Restaurants und Cafés die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie für das laufende Jahr zu erlassen.
Darüber hinaus dürfen die Gastwirte in der Zeit der pandemiebedingt geltenden Beschränkungen Tische und Stühle im öffentlichen Raum überall dort aufstellen, wo es nach den verkehrlichen und hygienischen Voraussetzungen vertretbar ist.
Ein Dutzend Betreiber nutzt Möglichkeiten
„Wir wollen damit den Gastronomen helfen, denen wegen der coronabedingten Schließung ihrer Betriebe erhebliche Umsatzverluste entstanden sind“, begründet Bürgermeister Lukrafka diese Hilfe. „Wir verzichten zwar auf Einnahmen, müssen aber gleichzeitig auch an die vielen Arbeitsplätze in der Gastronomie denken und wollen mit der Unterstützung erreichen, dass die Betriebe überleben und unsere Stadt attraktiv bleibt.“
Ungefähr ein Dutzend Betreiber hat bisher die Möglichkeit der ergänzenden Ausweitung der Außenbereiche in Anspruch genommen. „Dabei handelt es sich überwiegend um Betriebe aus Velbert-Mitte aus der Fußgängerzone und den angrenzenden Straßen“, berichtet Hans-Joachim Blißenbach, der Pressesprecher der Stadt.
Gleiche Anzahl Tische, mehr Fläche
Einer der Wirte, der sein Flächenangebot ausgeweitet hat, ist Silvio Pagano von der Gelateria „La Luna“ an der Friedrichstraße 127 (am Offersplatz). Er darf einen Teil des angrenzenden Areals der Kirche mitnutzen. „Wir durften zwar unseren Bereich für die Außengastronomie ausdehnen. Allerdings ist die Anzahl der Tische und Stühle unverändert im Vergleich zum Vorjahr, da die Abstände zwischen den Tischen größer sein müssen“, sagt Pagano. Die Ungewissheit, wie es mit der Pandemie weitergeht, bereitet ihm Kopfzerbrechen. „Ich frage mich, wie wir den Winter überstehen sollen, ohne Außengastronomie“.
Unkomplizierte Zusammenarbeit
Auch das Eiscafé „Angelo“ aus Velbert-Langenberg (Hauptstraße 36) hat von der Regelung der Stadt profitiert. „Es war eine sehr gute Idee der Stadt, dass die Gastwirte die Außengastronomie ausdehnen durften. Wir können einen Teil des Platzes an der Alten Kirche mitnutzen“, sagt Marco Levis, der Sohn des vor einigen Wochen verstorbenen Unternehmensgründer Angelo Levis.
Der Familienbetrieb kann jedoch nicht die gleiche Anzahl an Plätzen bereitstellen wie im letzten Jahr. „Drei Tische weniger stehen unseren Gästen zur Verfügung“, so Levis. Er ist dankbar für die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern. „Wir haben eine Skizze beim Ordnungsamt eingereicht und kurze Zeit später die Genehmigung für die Ausweitung der Fläche bekommen“, sagt Levis über das Verfahren.
Einnahmen fehlen
Weniger zufrieden ist Roberto Bossio vom Restaurant „Centro Storico“ (Kurze Straße 3). Aufgrund der baulichen Gegebenheiten konnte er den Außenbereich seines Restaurants nicht ausdehnen. „Wegen der Abstandsregelungen mussten wir aus zwei Zweiertischen einen Vierertisch machen. Nimmt ein Paar an dem Tisch Platz, dann bleiben zwei Stühle frei. Das macht sich finanziell leider negativ bemerkbar“, bedauert Bossio.
Strenge Vorschriften
Restaurants, Cafés und Kneipen mit Sitzplätzen müssen zwischen den einzelnen Tischen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Gäste müssen auf dem Weg zum Tisch und wenn sie ihren Platz verlassen eine so genannte Alltagsmaske tragen. Lediglich am Tisch darf die Maske abgelegt werden.
Die Angestellten müssen während ihrer Arbeitszeit einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Gäste bedienen. Des Weiteren müssen die Kunden namentlich registriert werden, damit Infektionsketten im Zweifel nachverfolgt werden können. Aufgrund der geringeren Anzahl an Plätzen empfiehlt es sich, vorher einen Tisch zu reservieren