Langenberg. Drei viertel aller Pflegebedürftigen werden von Angehörigen mindestens mitgepflegt. In Beratungsstellen und im Internet gibt es Unterstützung.
Rund vier Millionen Menschen in Deutschland beziehen – Stand Mai 2019 – Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Zahl nennt das Bundesgesundheitsministerium. Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden dabei allein oder mehrheitlich durch Angehörige zu Hause versorgt, hat das statistische Bundesamt ermittelt.
Allerdings wissen viele pflegende Angehörige gar nicht, in welchem Umfang ihnen Unterstützung und Hilfe zusteht. Doch dazu gibt es laut Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beratungs- und Schulungsangebote: „Betroffene und Interessenten sollten das vielfältige Angebot nutzen, damit sie Pflegesituationen gut und mit Entlastungshilfen bewältigen können.“ Die Verbraucherschützer etwa bieten zur Orientierung einen Überblick über Zugänge zu Pflegehilfen.
Pflegeberatung in Anspruch nehmen
Wer beispielsweise bereits einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt hat oder die Leistungen schon nutzt, kann eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese wird von der Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle, zum Beispiel einem Pflegestützpunkt angeboten.
Auch ein Hausbesuch in der eigenen Wohnung ist möglich. Die Pflegeberater ermitteln den individuellen Hilfebedarf und beraten umfassend über mögliche Leistungen. Sie haben auch Entlastungsangebote für pflegende Angehörige im Blick.
In Nordrhein-Westfalen vermittelt der Pflegewegweiser NRW über eine landesweite Datenbank – www.pflegewegweiser-nrw.de – Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Nähe. Der Pflegewegweiser ist auch über eine Hotline erreichbar: 0800 4040044, montags bis mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
Pflegekurse für Angehörige
Die Pflegekassen sind außerdem verpflichtet, Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In kleinen Gruppen geht es in den Kursen darum, wie Angehörige mit körperlichen und seelischen Belastungen der Pflege umgehen können.
Sie erhalten Informationen rund um die Pflegeversicherung und erwerben fachliches und praktisches Know-how. Es werden auch themenbezogene Pflegekurse angeboten, etwa Pflegekurse für die Pflege von Menschen mit Demenz, Multipler Sklerose oder einem erlittenen Schlaganfall. Die Pflegekurse sind kostenfrei und werden meist in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten durchgeführt.
Digitale Helfer
Das Angebot von Apps für pflegende Angehörige ist nach Auskunft der Verbraucherzentrale noch recht klein. Es gebe Apps zur digitalen Selbsthilfe, als Informations- und Nachschlagetool und welche mit Anleitungen zu bestimmten pflegerelevanten Problemen.
„Nutzer sollten darauf achten, dass das Angebot aus Deutschland stammt, da oft schlecht übersetzte Apps aus anderen Ländern die hierzulande geltenden Gegebenheiten nicht berücksichtigen“, raten die Verbraucherschützer.
Die App „in.kontakt“ zum Beispiel ist ein Angebot zur Selbsthilfe von „Wir pflegen NRW e. V.“. Die Anwendung ermöglicht pflegenden Angehörigen einen sicheren und geschützten Austausch untereinander und wird gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit und die Techniker Krankenkasse.
Leistungen zur sozialen Sicherung
Laut Bundesgesundheitsministerium gilt: Pflegepersonen haben Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Wer eine oder mehrere Pflegebedürftige (Pflegegrad 2 bis 5) zu Hause nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson und kann Leistungen zur sozialen Sicherung von der Pflegeversicherung erhalten.
Ist die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart.
Weitere Infos zu Pflegeberatungsangeboten: www.verbraucherzentrale.nrw/pflegeunterstützung