Wuppertal/Velbert. De 31-Jährige ist in der Schlossstadt in ein Friseurgeschäft eingedrungen. In der Schwebebahn hat der Mann mutwillig eine Scheibe zertrümmert.
Für einen Einbruch in einen Velberter Friseursalon mit hoher Beute und für weitere, serienweise Taten in Firmengebäuden muss ein 31 Jahre alter Angeklagter ins Gefängnis. Das Amtsgericht in Wuppertal verurteilte den vorbestraften und drogenkranken Mann nach seinem Geständnis zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, ohne Bewährungs-Chance. Das Urteil ist noch angreifbar.
Bundesweit bekannt geworden
Der Angeklagte war im September 2019 sogar bundesweit bekannt geworden: Der Mann hatte in der Wuppertaler Schwebebahn eine Scheibe mit einem Nothammer zerschlagen, war ausgestiegen und geflohen. Der Zug hatte zuvor 15 Minuten bei geschlossenen Türen teils in einer Station, teils auf freier Strecke gehalten. Den Notausstieg hatte ein anderer Fahrgast auf Handy gefilmt und ins Internet gestellt. Das Video wurde bundesweit bekannt.
Drogentherapie ist nötig
Mit Blick auf das Drogenproblem des Mannes verdeutlichte ihm der vorsitzende Richter am Wuppertaler Amtsgericht, dass er in Therapie gehen müsse: „Nur mit einer Entgiftung im Gefängnis ist das Problem nicht gelöst.“ Der 31-Jährige hatte vor Gericht alle Vorwürfe zugegeben und an der Anklage nur kleinere Korrekturen geltend gemacht. Zeugen brauchten in dem Verfahren am Donnerstag nicht auszusagen.
Leicht verwertbare Gegenstände gestohlen
Den Angaben zufolge brach der Mann zwischen März und Oktober 2019 jeweils nachts ein. An dem Velberter Salon habe er ein angekipptes Fenster ausgenutzt und knapp 1400 Euro erbeutet. Dazu kamen Einbrüche zusammen mit Komplizen in 69 Büros einer Wuppertaler Firma und in ein Nagelstudio. In einem Eiscafé allerdings sei er nur einmal gewesen - nicht zweimal, wie die Staatsanwaltschaft in der Anklage angenommen hatte. Die Beute bestand neben Geld aus Computern und Handys - leicht verwertbare Gegenstände, die der drogensüchtige Mann schnell zu Geld machen konnte, um so seine Sucht zu finanzieren.
100 Euro pro Tag für Drogen
Weiter dem Geständnis zufolge lebte der Mann in einem Wohnheim und brauchte mehr als 100 Euro pro Tag für seine schwere Sucht. Er habe Heroin und Kokain zu sich genommen. Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren habe er angefangen, Marihuana zu konsumieren. Mit 19 seien die sogenannten harten Drogen dazu gekommen. Sein Strafregister reicht bis in Jahr 2003 zurück, da war er gerade einmal 15 Jahre alt.
Taten unter Drogeneinfluss
Sachbeschädigung bedroht das Gesetz mit höherer Strafe, wenn sie die Allgemeinheit schädigt. Der Angeklagte kann in Drogentherapie gehen und damit weitere Haft vermeiden, wenn sein Urteil rechtskräftig wird.
Die Möglichkeit „Therapie statt Strafe“ sieht das Gesetz vor, wenn sich Täter unter Hang zu Drogen strafbar gemacht haben.
Zur Tat in der Schwebebahn – dort hatte er ein Fenster eingeschlagen – sagte der Angeklagte, er sei in Panik gewesen. Der Staatsanwalt hielt entgegen: „Ich habe das Video gesehen. Das sah eher so aus, als hätte jemand keinen Bock mehr gehabt, zu warten.“
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Das Gericht wertete die Aktion mit dem Nothammer als gemeinschädliche Sachbeschädigung, weil die Wuppertaler Schwebebahn der Allgemeinheit dient. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft, bis sein Urteil rechtskräftig wird.
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