Velbert. Svenja Möller ist empört, wie schnell sie nach dem Tod ihrer Mutter deren Zimmer räumen sollte. Der Betreiber sagt aber, alles sei rechtens
Als Gisela Temme am 18. April in der Seniorenresidenz Rheinischer Hof starb, kam auf ihre Tochter eine doppelte Belastung zu. Nicht nur die Trauer um ihre Mutter, Svenja Möller musste auch deren Zimmer ausräumen, was sich aufgrund des da geltenden Besuchsverbots in dem Heim als sehr schwierig gestaltete. Nun beschwert sich die Tochter: Obwohl sie laut Heimvertrag eine Woche Zeit gehabt hätte, den persönlichen Besitz ihrer Mutter auszuräumen, seien schon nach vier Tagen die Möbel, darunter ein Schrank mit Unterlagen, vor die Tür gestellt worden. Doch der Betreiber der Seniorenresidenz weist das zurück und sagt, alles sei mit Svenja Möller abgestimmt gewesen.
Besuche waren nicht erlaubt
So berichtet die Tochter: „Nach dem Tod meiner Mutter stellte sich die Frage, wie ich ihre Sachen aus dem Zimmer räumen könnte. Denn wegen des Coronavirus waren Besuche nicht erlaubt.“ Zwar hätte es die Möglichkeit gegeben, über einen Nebenaufzug und über die Terrassentür so weit kontaktfrei in das Zimmer zu gelangen – doch das sei aus Infektionsschutzgründen nicht gestattet worden. Nach Absprache mit der Heimleitung sei dann vereinbart worden, dass Svenja Müller drei Tage nach dem Tod ihrer Mutter Zutritt zu dem Zimmer bekam. „Ich hatte drei Stunden Zeit, alles einzupacken.“ Letztendlich konnte sie sogar rund fünf Stunden bleiben, schaffte es aber nicht, alle Sachen einzupacken. „“Ich hatte sechs, sieben Kartons voll. Es war aber noch einiges übrig, da sich viel angesammelt hatte.“
Möbel standen unbeaufsichtigt in der Einfahr
Am nächsten Tag habe sie dann vereinbarungsgemäß bei dem Heim angerufen, so die Tochter, um zu fragen, wann sie die restlichen Sachen abholen könne. „Wir hatten dann 10.30 Uhr vereinbart, mir wurde auch gesagt, dass der Hausmeister mir beim Abbauen und Tragen der Möbel helfen würde.“ Doch als sie am Rheinischen Hof angekommen sei, seien die Möbel gerade in die Einfahrt zur Straße gestellt worden. „Ein Schrank war auch noch voll mit Fotos, Geschirr und anderen persönlichen Sachen. Ich musste zusammen mit meiner Schwester und meinem Schwager auf der Straße alles in Kartons packen. Das war sehr unwürdig und ganz schlimm für mich“, empört sich Svenja Möller.
Laut Heimvertrag blieb eine Woche Zeit
Besonders kritisiert sie auch, dass sie laut Heimvertrag eine Woche Zeit gehabt hätte, das Zimmer zu räumen und dass Mitarbeiter der Seniorenresidenz einfach in das Zimmer gegangen seien. „Sie haben dabei zum Beispiel die elektrische Trauerkerze, die ich angemacht hatte, ausgeschaltet.“
Betreiber wehrt sich gegen Vorwürfe
Gegen die Vorwürfe wehrt sich allerdings der Betreiber der Seniorenresidenz, die Bremer Convivo-Gruppe, die sich auf betreutes Wohnen im Alter spezialisiert. Laut Heimvertrag ende das Mietverhältnis mit dem Tod des Bewohners, das Zimmer müsse innerhalb einer Woche ausgeräumt werden. „Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Angehörigen dann eine Woche Zeit haben, das Zimmer zu räumen, sondern dient nur der Sicherheit, dass eine Woche nach Vertragsende die Einrichtung das Recht hat, das Zimmer zu räumen“, hieß es. Daneben verwies Convivo darauf, dass der Räumungs- und Abholtermin mit Svenja Möller abgestimmt gewesen sei. Sowohl der Haustechniker als auch eine Pflegekraft hätten beim Heruntertragen der Möbel geholfen.
Keine rechtliche Verbindlichkeit
Der Betreiber brachte auch sein Bedauern zum Ausdruck, dass sich infolge der Corona-Pandemie der Zutritt zu dem Zimmer und das Ausräumen dessen für die Tochter so schwierig gestaltet habe. „Wir hoffen auch, dass es mit den Angehörigen noch ein Einvernehmen geben wird.“
15 Jahre in der Seniorenresidenz
Bis zu ihrem Tod im Alter von 83 Jahren lebte Gisela Temme 15 Jahre lang in der Seniorenresidenz Rheinischer Hof an der Kolpingstraße. Ihre Tochter Svenja Möller zeigte sich auch zufrieden mit der Betreuung: „Mit dem Pflegepersonal war auch alles in Ordnung.“ Ein Pfleger habe ihr sogar am 18. April morgens um 10 Uhr mit seinem privaten Handy Fotos von ihrer Mutter geschickt. „Zwei Stunden später war sie tot.“
Seit den Lockerungen zum Besuchsverbot in Altenheimen gibt es seit dem 12. Mai nun einen Besuchsraum in der Seniorenresidenz.
Tatsächlich gibt es keine rechtliche Verbindlichkeit, wie viel Zeit eingeräumt wird, um das Zimmer eines verstorbenen Heim-Bewohners zu räumen. So sagt Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises Mettmann, dem die Aufsicht über die Seniorenheime im Kreis obliegt: „Das ist eine Angelegenheit, die zwischen dem Mieter und dem Heim individuell festgelegt wird.“ Meistens ende das Mietverhältnis mit dem Tod des Bewohners. Bis wann dann das Zimmer geräumt werden müsse, sei eben Vertragssache.