Velbert. Alle Bemühungen zur Rettung des Traditionsunternehmens waren vergeblich. Möglicherweise erhalten die Beschäftigten im April kein Arbeitslosengeld

Bis zum Schluss wurde noch um die Rettung der insolventen Firma Küpper Metallverarbeitung gekämpft. Doch leider vergeblich: Ende März gingen die Kündigungsschreiben an die rund 200 Beschäftigten des Velberter Traditionsunternehmens heraus. Doch weil in der Kündigung ein wichtiger Passus fehlte, befürchtet Betriebsratschef Ramon Rocha, dass viele Mitarbeiter zunächst kein Arbeitslosengeld für den Monat April erhalten werden.

Insolvenzverwalter wird Formfehler vorgeworfen

So wirft Rocha dem Insolvenzverwalter Dr. Jens Schmidt einen Formfehler vor, denn: „In den Kündigungsschreiben stand nicht drin, dass die Mitarbeiter unverzüglich und unwiderruflich und ohne weitere Zahlung der Bezüge freigestellt sind.“ Dies sei jedoch notwendig, um sofort Arbeitslosengeld zu beantragen. „Ohne diese Formulierung geht die Agentur für Arbeit sonst davon aus, dass eine Kündigungsfrist von drei Monaten besteht und die Beschäftigten in dieser Zeit noch ihr Gehalt bekommen.“

Keine Rettung in Sicht für die insolvente Firma Küpper in Zeiten von Corona.
Keine Rettung in Sicht für die insolvente Firma Küpper in Zeiten von Corona. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Zwar habe der vorläufige Insolvenzverwalter auf Nachfrage hin ein zweites Schreiben verschickt, in dem der entscheidende Passus vermerkt war. Allerdings sei dabei so viel Zeit vergangen, dass vermutlich die Fristen für den Antrag auf Arbeitslosengeld für den Monat April verstrichen seien.

„Schwierige Situation für alle“

Zwar bekämen die Beschäftigten dann im Mai rückwirkend auch das ausstehende Arbeitslosengeld aus dem Vormonat ausgezahlt, doch: „Die Kollegen haben ja jetzt ihre Ausgaben, aber kein Geld. Das ist eine ganz schwierige Situation für alle“, sagt Rocha, der zudem moniert, dass auch die Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen und Arbeitszeugnissen, mit denen sich die Mitarbeiter bei anderen Unternehmen bewerben könnten, über Gebühr lange gedauert habe.

Probleme durch Coronakrise

Gegen die Kritik, einen Formfehler begangen zu haben, wehrt sich aber der Wuppertaler Insolvenzanwalt Dr. Jens Schmidt. In den meisten Fällen reiche der Agentur für Arbeit das ausgestellte Kündigungsschreiben. Sollte es dahingehend allerdings Rückfragen geben, wende sich die Agentur vor Ort an ihn. „Wegen der Corona-Krise war dies aber nicht gegeben“, so Schmidt.

Zum denkbar ungünstigem Zeitpunkt

Womöglich jetzt einen Monat auf das dringend benötigte Arbeitslosengeld zu warten und zudem nicht zu wissen, wie es in Zeiten von Corona mit einem neuen Job weitergehen könnte, macht die Situation für die ehemaligen Küpper-Beschäftigten aus Sicht von Hakan Civelek von der IG Metall doppelt schlimm: „Das Ganze ist für sie eine Katastrophe und kommt zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt“, meint der 1. Bevollmächtigte des IG-Metall-Bezirks Velbert.

Hakan Civelek, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Velbert und Betriebsratschef Ramon Rocha (r.) haben monatelang für den Erhalt der Firma Küpper gekämpft – am Ende vergeblich.
Hakan Civelek, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Velbert und Betriebsratschef Ramon Rocha (r.) haben monatelang für den Erhalt der Firma Küpper gekämpft – am Ende vergeblich. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Firmen suchen kein Personal

So glaubt Civelek, dass die Mitarbeiter vor der Corona-Krise als Fachkräfte gute Chancen auf eine neue Stelle gehabt hätten. „Es gab schließlich Facharbeitermangel. Ich bin auch persönlich angesprochen worden, ob ich nicht etwa Betriebselektriker für einen neuen Job kennen würde.“ Derzeit hätten aber die meisten Firmen große wirtschaftliche Probleme und suchten kein neues Personal.

Großkunden haben selbst Probleme

Auch auf eine mögliche Rettung von Küpper habe die Corona-Krise gravierende Auswirkungen gehabt, denn: „Wir befanden uns in guten Gesprächen mit früheren Großkunden wie Mitsubishi, die Küpper wegen des neuen Investors den Rücken gekehrt hatten. Sie haben uns aber gesagt, dass sie zwar gerne wieder zu Küpper als Lieferanten zurückkehren würden, im Moment allerdings selbst große Probleme hätten.“

Nach Verwertung werden Rechtsansprüche geprüft

Nun wird Küpper endgültig abgewickelt. Dabei versucht der Insolvenzverwalter zunächst, noch vorrätige halbfertige oder fertige Teile zu veräußern und auch den Maschinenpark zu verkaufen, um mit den Erlösen beispielsweise Forderungen von Gläubigern zu befriedigen. „Nach dieser Verwertung werden dann etwaige Rechtsansprüche geprüft“, schildert Jens Schmidt weiter. Das alles werde „eine beträchtliche Zeit“ – und womöglich Jahre – dauern. Was danach mit dem Küpper-Firmengelände an der Haberstraße passiere, sei entsprechend noch nicht bekannt.

Verfahren gegen Investor?

Für Hakan Civelek von der IG Metall ist eine andere Sache dagegen klar: „Es muss auch noch geprüft werden, wie eine Strafverfolgung gegen den bisherigen Investor, die Gramax-Gruppe, etwa wegen Insolvenzverschleppung erreicht werden kann.“

Immer wieder veräußert

Die Küpper Metallverarbeitung wurde 2014 von der indischen Amtek-Gruppe übernommen. 2017 folgte die erste Insolvenz, das Unternehmen wurde an die thailändische Holding PCS und die deutsche Unternehmerfamilie von Waldow veräußert.

2019 kam es dann zur zweiten Insolvenz: Damals stieg die Gramax-Gruppe als Investor ein, verkaufte aber Anfang dieses Jahres Küpper an eine Schweizer Beteiligungsgesellschaft.

Am 7. Februar wurde dann die dritte – und nun auch endgültige -Insolvenz angemeldet.