Velbert. Auch wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, darf das Kind in die Kita. Awo appelliert an Mütter und Väter.

Die Landesregierung hat die Regelungen zur Betreuung von Kindern von sogenannten Schlüsselpersonen erweitert. Ab jetzt dürfen auch Kinder in den Kitas und Offenen Ganztagsschulen betreut werden, bei denen nur ein Elternteil als sogenannte Schlüsselperson in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Zuvor galt die Einschränkung, dass der andere Elternteil, die Kinderbetreuung übernehmen muss – sofern er oder sie nicht selbst in einem systemrelevanten Beruf tätig ist.

Viele Eltern, die zu diesem erweiterten Personenkreis gehören, möchten nun ihr Kind/ ihre Kinder wieder in die Betreuung geben. Das Familienministerium hat in einem Elternbrief aber selbst darum gebeten, diese Möglichkeit nur im absoluten Notfall wahrzunehmen. Die AWO Kreis Mettmann gGmbH, die im Kreisgebiet 23 Kindertagesstätten betreibt und Offene Ganztagsschulen in drei Kommunen betreut, schließt sich diesem Appell an. Auch wenn es für die betroffenen Eltern eine große Erleichterung darstellt sollten sie diese Möglichkeit nur im äußersten Notfall nutzen.

Nur als allerletzten Ausweg nutzen

Wenn ein Elternteil in einem nicht system-relevanten Beruf arbeitet und die Möglichkeit hat, das Kind selbst zu betreuen - auch wenn dies vielleicht nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. „Wir bitten alle Eltern, auf die die Änderung zutrifft, den Appell des Ministeriums zu beherzigen. Verstehen Sie diese Betreuungs-Möglichkeit so, wie sie gemeint ist: Als allerletzten Ausweg, wenn sie ihr Kind wirklich nicht selbst betreuen können.“, sagt Hildegard Schröder, Geschäftsführerin der AWO Kreis Mettmann gGmbH. „Es geht nicht darum, dass wir Ihre Kinder nicht betreuen wollen. Es geht darum, die Kontaktnetzwerke für eine Infektion mit dem Corona-Virus so gering wie möglich zu halten. Bitte bedenken Sie, dass Sie für die Gesundheit der von uns zurzeit betreuten Kinder als auch die unserer Mitarbeitenden in den Kitas und Offenen Ganztagsschulen eine Mitverantwortung tragen, wenn Sie dieses Angebot leichtfertig annehmen.“